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Leipheim: Gewinn sollte mit Zeitschriften-Abo steuerfrei sein

Eine Mitbürgerin nahm an einem vermeintlichen Gewinnspiel teil, welches über die Internetplattform eines sozialen Netzwerkes verbreitet wurde.
Als möglicher Gewinn wurden ihr Freikarten für einen Freizeitpark in Aussicht gestellt. Gestern wurde die Dame von der vermeintlichen Gewinnspielfirma telefonisch kontaktiert und ihr mitgeteilt, dass sie einen Geldbetrag gewonnen habe. In dem Gespräch versuchte der Anrufer ihr ein Zeitungsabonnement zu verkaufen. Dies begründete er damit, dass nur dann der Gewinn nicht versteuert werden müsse. Die Dame fiel auf diese haarsträubende Betrugsmasche nicht herein und beendete das Gespräch.

Die Betrugsmasche „Falsches Gewinnversprechen“, welche in zahlreichen Varianten existiert, ist hinlänglich bekannt. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Betrugsvariante und bittet, solche Sachverhalte grundsätzlich anzuzeigen. Zudem wird davor gewarnt, am Telefon sensible Daten, wie z.B. die Bankverbindung, bekanntzugeben.

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