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Sontheim: Drei Verletzte nach Unfall auf einer Kreuzung

Am gestrigen Montag, den 05.08.2019, stießen zwei Autos in Sontheim, im Kreis Heidenheim, zusammen.
Gegen 07.00 Uhr fuhr ein Opel in der Neustraße in Richtung Christianstraße. In der Friedhofstraße war zeitgleich ein Klein-Lkw unterwegs, der von rechts kam und Vorfahrt hatte. Das beachtete die 65-jährige Lenkerin des Vectra nicht, was zum Zusammenstoß auf der Kreuzung führte. Die Unfallverursacherin und der Lenker des Ford Transit verletzten sich bei dem Unfall leicht. Krankenwägen brachten die Frau und den 34-Jährigen in Kliniken. Auch der 37-jährige Insasse im Opel trug leichte Blessuren davon. Eine ärztliche Behandlung benötige er jedoch nicht. Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Die Beteiligten des Unfalls sorgten dafür, dass die Autos geborgen werden. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 10.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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