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Memmingen/A96: Erneut teils gravierende Abstandsverstöße festgestellt
Im Rahmen der regelmäßigen Abstandskontrollen auf der A 96 bei Memmingen wurden erneut zahlreiche, teils gravierende Unterschreitungen des Mindestabstands festgestellt.
Als Faustregel gilt, dass jeder Verkehrsteilnehmer einen Mindestabstand des halben Tachowertes zum Vordermann einhalten sollte. Ein 45-jähriger Pkw-Fahrer fiel hier besonders negativ aus. Dieser war mit 126 km/h unterwegs war hätte demnach einen Abstand von mindestens 63 Meter einhalten müssen. Die Messung ergab jedoch, dass er über mehrere hundert Meter lediglich einen Abstand von 11 Meter zum Vordermann einhielt. Der Fahrzeugführer muss nun mit einem Bußgeld von 240 Euro sowie zwei Monaten Fahrverbot rechnen.