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Kreis Biberach: Feuerwehr befreit nach Unfall bei Attenweiler zwei Verletzte

Drei Verletzte und rund 20.000 Euro Sachschaden forderte am 08.10.2019 ein Unfall bei Attenweiler.
Gegen 14.15 Uhr war ein Mercedes von Riedlingen in Richtung Biberach unterwegs. Von rechts aus Richtung Stafflangen kam ein VW. Dessen Fahrer nahm dem 54-Jährigen die Vorfahrt. Durch den Zusammenstoß der Fahrzeuge erlitten der Fahrer des VW und dessen Beifahrerin schwere Verletzungen. Die Feuerwehr befreite die beiden 65-Jährigen aus ihrem Fahrzeug. Der Rettungsdienst brachte beide in ein Krankenhaus, den Fahrer mit einem Hubschrauber. Auch den Mercedes-Fahrer brachten die Helfer mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen beträgt nach ersten Schätzungen rund 20.000 Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Die B312 war für etwa eineinhalb Stunden voll gesperrt. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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