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Deutschlandweite Aktion: Aktion gegen Schwarzarbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Vergangenen Freitag, am 15.11.2019, kontrollierten insgesamt 93 Zollbeamte des Hauptzollamts Augsburg im gesamten Bezirk Wach- und Sicherheitspersonal.

Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle im Sicherheitsgewerbe.

Kontrollen bei Sportveranstaltung
Kurz vor dem Arbeitsbeginn der Sicherheitskräfte war der Zoll schon da. Vom Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Standort in Augsburg waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner mit elf Fahrzeugen, darunter zwei mobile Bürobusse, zu einer Sportveranstaltung gefahren. Während der Rüstzeiten des Ordnerdienstes wurden die Sicherheitskräfte von sechs Teams zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Im Fokus standen die Einhaltung des Mindestlohnes, die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch. Die sofort vor Ort durchgeführten Abgleichungen der gemachten Angaben haben keine Auffälligkeiten ergeben. Erst nach der Geschäftsunterlagenprüfung, die in den nächsten Tagen bei den Arbeitgebern erfolgen wird, steht das endgültige Kontrollergebnis fest. Als die Sportveranstaltung ihre Tore für das Publikum öffnete, war der Zoll schon wieder weg. Doch die Arbeit der FKS war noch nicht beendet.

Auch Sicherheitskräfte in der Augsburger Partyzone kontrolliert
Die nächsten Einsätze erfolgten in kleineren Teams in der Partyzone von Augsburg. Auch hier wurden Sicherheitskräfte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Weitere Überprüfungen auch in Ingolstadt, Kempten und Lindau
Im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg, an den Standorten Ingolstadt, Kempten und Lindau sowie in weiteren Städten waren am Freitag, in den Nachtstunden, Zollbeamte im Einsatz. Hier wurde beispielsweise Sicherungspersonal, das aufgrund von Baumaßnahmen an Bahnübergängen, bei der Bewachung von Asylunterkünften und bei weiteren Großveranstaltungen eingesetzt war, geprüft. In acht Fällen müssen zusätzliche Prüfungen, unter anderem bei den Arbeitgebern erfolgen, da sich zum Beispiel Hinweise auf Arbeitsentgelte unter dem Mindestlohn ergeben haben.

Auch Tankstellenshops im Visier
Im Rahmen einer lokalen Schwerpunktprüfung wurden Ende Oktober über 200 Tankstellenshops in Schwaben und im nördlichen Oberbayern geprüft. Ziel der Prüfung war die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns von 9,19 Euro je Stunde (seit 01.01.2019). Besonderes Augenmerk wurde auf die Arbeitszeitaufzeichnungen gelegt, die auch für alle geringfügig Beschäftigten verpflichtend sind. Nach einer ersten Bilanz wurden sechs Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbeitragsdifferenzen eingeleitet. Insgesamt 21 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden festgestellt und weitere 30 Sachverhalte, die noch einer weiteren Aufklärung bedürfen.

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