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Krumbach: Bei Verkauf eines Gleitschirms – versuchter Betrug mit Verrechnungsscheck

Nicht auch den Betrug hereingefallen ist ein Mann auf einen Verrechnungsscheck, da er die Betrugsmasche bereits kannte.
Ein 54-Jähriger wollte über das Internet einen Gleitschirm für 1.400 Euro verkaufen. Hierauf meldete sich ein Kaufinteressent per Email aus Irland und übersandte einen Verrechnungsscheck in der Höhe von 4.000 Euro. Der Verkäufer erkannte die Betrugsmasche und erstattete Strafanzeige.

Es handelt sich hierbei um den sogenannten Überzahlungsbetrug. Sobald der Scheck vom Verkäufer eingelöst wurde, bittet der angebliche Käufer um sofortige Rückzahlung des Differenzbetrages. Innerhalb der darauffolgenden Tage „platzt“ der eingelöste Scheck und das Geld wird vom Konto des Verkäufers wieder abgebucht. Dieser bleibt dann auf dem Schaden in Höhe des Differenzbetrages sitzen. Im hiesigen Fall wären dies 2.600 Euro gewesen. Die Täter agieren meist vom Ausland aus und sind kaum zu überführen. Die Polizeiinspektion Krumbach warnt deshalb ausdrücklich davor, solche Schecks einzulösen.

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