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Heidenheim: Zwei Leichtverletzte bei Unfall zwischen zwei Pkws

Vier Leichtverletzte und rund 15.000 Euro Schaden forderte am gestrigen Sonntag, den 01.12.2019, gegen 17.15 Uhr, ein Verkehrsunfall in Heidenheim.
Laut Polizeiangaben war ein 38-Jähriger in der Straße „In den Seewiesen“ unterwegs. An der Kreuzung Würzburger Straße wollte er mit seinem Fiat geradeaus fahren. Dabei habe er einen Skoda übersehen, mit dem ein 53-Jähriger in Richtung Schnaitheim fuhr. In dessen Auto saßen noch eine 53-jährige Frau und ein 12-jähriges Mädchen. Sie und die beiden Fahrer erlitten durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie in Krankenhäuser. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden am Fiat beträgt etwa 5.000 Euro und der am Skoda rund 10.000 Euro. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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