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Morphin-Fall bei Frühgeborenen in Ulm: Krankenschwester wohl zu Unrecht in Haft

Wie bereits mehrfach berichtet bestand im Dezember 2019 in einer Klinik in Ulm bei fünf Frühgeborenen eine bedrohliche Situation, welche auf die Gabe von Morphium nach Urinuntersuchungen zurückgeführt wurde.
Die fünf Frühgeborenen, im Alter zwischen 1 Tag und 5 Wochen befanden sich am Morgen des 20.12.2019 in einem lebensbedrohlichem Zustand, da die Atmung aussetzte. Sie konnten durch entsprechende ärztliche Maßnahmen gerettet werden und tragen keine Schäden davon. Es wurde zunächst seitens der Klinik von einem Infekt ausgegangen. Die Untersuchungen des Urins zeigten dann, dass den Säuglingen Morphin verabreicht wurde.

Spritze in Spint gefunden
Nachdem die Klinik daraufhin am 17.01.2020 die Polizei einschaltete, folgten Ermittlungen. Hierbei wurde unteranderem eruiert, welche Personen im infrage kommenden Zeitraum Dienst und Zugang hatten zu der Station. Hier kam eine Nachtschicht in Frage, in der sechs Personen tätig waren. Neben weiteren – parallel laufenden – Maßnahmen wurden auch die Spinte dieser sechs Personen durchsucht. Hierbei konnte in einem Spint der Krankenschwester eine Spritze gefunden werden, die umgehend einer kriminaltechnischen Untersuchung im Landeskriminalamt Baden-Württemberg unterzogen wurde.

Hier wurden dann festgestellt, das Spuren von Morphin in der darin enthaltenen Muttermilch zu finden waren. Hierauf fußte dann ein Haftbefehl, der gegen die Krankenschwester erwirkt wurde, in deren Spint die Spritze gefunden wurde. Sie wurde am Freitagnachmitteg, den 30.01.2020, in eine Haftanstalt überführt. Sie bestritt die ihr vorgeworfenen Umstände.

Da auf der Spritze der Name des Kindes stand, war es möglich, von der Mutter des Kindes eine Vergleichsprobe einzuholen, denn eine solche wurde bei der ersten Untersuchung nicht herangezogen. Diese wurden dann ebenfalls untersucht, wobei auch darin am vergangenen Freitag, den 31.01.2020 ein positives Ergebnis von Morphin festgestellt werden konnte. Bei der Dosis wird von einem milliardstel Gramm (Nano-Bereich) gesprochen.

Man entschied sich dann, eine weitere Untersuchung auch im Labor des Bayerischen Landeskriminalamtes in München durchführen zu lassen. Auch dort konnte kein anderes Ergebnis erlangt werden.

Morphin-Spuren in Lösungsmittel
Nach jetzigen Stand stammte diese minimalste Spur von Morphin von einem Lösungsmittel, welches zum Einsatz kam um bei der Untersuchung die Bestandteile herauszulösen. Wie dies in dieses Lösungsmittel gelangte, muss noch in Erfahrung gebracht werden.

Die Spritze mit Muttermilch hatte die Krankenschwester noch bei sich, da es vorkommen kann, das einzelne Säuglinge nicht recht trinken wollen; obwohl diese eigentlich in solchen Fällen entsorgt wird, ist es in diesem Fall so nicht geschehen.

Dringender Tatverdacht besteht nicht mehr
Die Krankenschwester befand sich somit 4 Tage zu Unrecht in Haft. Am Sonntag, den 02.02.2020, wurde dann um 16.50 Uhr, 30 Minuten nach dem Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse aus dem Bayerischen LKA, der Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich telefonisch bei der Frau.

Ermittlungen gehen nun weiter
Fest steht aktuell laut Rechtsmedizin nur, dass den fünf Frühgeborenen tatsächlich Morphin verabreicht wurde, die Spritze mit Muttermilch aber nichts damit zu tun hat. Durch die 35-köpfige Ermittlungsgruppe muss nun weitere Ermittlungen anstellen, um die Tat aufzuklären. Auch werden Auffälligkeiten und Todesfälle in der Klinik, oder den früheren Arbeitsplätzen, an denen die einzelnen in Frage kommenden Personen tätig waren, genau geprüft werden.

Über das Tatmotiv können derzeit auch keine Angaben gemacht werden.

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