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Verbraucherzentrale Bayern: Vorsicht bei Goldsparplänen

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase wird die Investition in Gold verstärkt als sichere und wertstabile Geldanlage beworben. Gerade Goldsparpläne, bei denen man das Gold durch monatliche Ratenzahlung erwirbt, klingen für viele Anleger sehr vielversprechend. Das Gold lagert beim Anbieter oder einer Depotbank ein und kann später zurückverkauft werden. Oder man lässt sich das Gold aushändigen. Die Anbieter stellen bei derartigen Verträgen eine rentable Rendite in Aussicht. Manche Verträge sehen sogar einen jährlichen Festzins vor. „Leider tummeln sich auf dem Markt auch Anbieter mit undurchsichtigen Vertragsausgestaltungen“, warnt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Finanzjuristin bemängelt, dass sich häufig nicht nachvollziehen lässt, wieviel Gold man tatsächlich für das eingezahlte Geld erhält. Der Rückkaufswert sei mit überhöhten Gebühren belastet und lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen würden den Ausstieg erschweren, so die Expertin. Manche Anbieter würden sich sogar weigern, das Gold herauszugeben. „Es ist auch schon ein Fall bekannt geworden, bei dem die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts ermittelt“, weiß Susanne Götz.

Wer Probleme hat, aus seinem Goldsparplan auszusteigen, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. In einer Rechtsberatung wird unter anderem geprüft, ob aufgrund einer Falschberatung ein Schadensersatzanspruch besteht und durchsetzbar ist. „Manchmal ist das die einzige Möglichkeit, um das investierte Geld zurückzuerhalten“, sagt die Finanzjuristin. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden online auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by oder telefonisch unter 089/552794-131.

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