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Fischen: Überörtlich agierender Einmietbetrüger festgenommen

Am Dienstagnachmittag, 11.02.2020 konnte im Rahmen polizeilicher Ermittlungen und anschließenden Fahndungsmaßnahmen ein deutschlandweit agierender Einmietbetrüger im Zug am Bahnhof Immenstadt kontrolliert und festgenommen werden. Der Mann hat noch weitere Betrügereien begangen.

Vorausgegangen war sein mehrtägiger Aufenthalt in einem Hotel in Fischen zu Beginn dieses Monats. Als es daran ging seine Rechnung zu bezahlen, zögerte der 24-jährige Mann und weckte dadurch die Aufmerksamkeit des Personals. Bei dem Versuch sich heimlich abzusetzen, folgten ihm Angestellte bis zum Bahnhof nach Fischen. Dort angesprochen, erwiderte der Gast in ruhiger und souveräner Art, dass er nur an einem Bankautomaten Bargeld zur Begleichung der Rechnung abheben wollte. Als die Angestellten wieder zurückkehrten, der Gast aber verschwunden blieb, setzten sie die Polizei in Sonthofen in Kenntnis.

Sehr schnell stellte sich die wahre Identität des Betrügers und dessen Lebensgeschichte heraus. So ist der stets alleinhandelnde Täter seit Monaten quer durch Deutschland unterwegs und hinterließ dabei in verschiedensten Hotels einen Vermögensschaden von etwa 7.000 Euro. Nach der gestrigen Festnahme wurde er dem Haftrichter beim Amtsgericht in Kempten vorgeführt und im Anschluss wegen des Einmietbetrugs im Hotel in Fischen in Untersuchungshaft genommen.

Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen, da er Mann ohne festen Wohnsitz ist und bereits zur Aufenthaltsermittlung durch eine andere Staatsanwaltschaft ausgeschrieben ist.

Weitere Betrügereien begangen
Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen in zusätzlichen Verfahren ist, dass der 24-Jährige für seine Reisen die Dienste der Deutschen Bundesbahn illegal in Anspruch nahm. Bei Kontrollen musste er immer ein Nachlöseticket nehmen, zahlte aber nie den zu erstattenden Betrag, der sich im Laufe der Zeit auf etwa 2.000 Euro summierte. Seinen Lebensunterhalt bestritt er zudem vermutlich mit dem Handel nicht existierender Mobilfunkgeräte. Diese bot er in Anzeigen auf einer Internetplattform an, kassierte das Geld, verschickte aber nie die Ware. Auch hier entstand vermutlich ein Schaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Nach Abschluss der Ermittlungen in diesen Verfahren wird auch hier eine Anzeige an die zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt.

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