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Nur noch bei Bedarf: Kein nächtliches Dauerblinken bei Windrädern mehr

Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern.
Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.

Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen
Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.

Neue Technik zugelassen
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen.

Internationale Standards umgesetzt
Außerdem setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um.

Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

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