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Rauschgiftermittlungen gegen Polizeibeamte des Polizeipräsidium München

Die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermitteln seit Mitte Juli 2018 gegen Beamte des Polizeipräsidiums München wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Im Rahmen von Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei gegen einen mutmaßlichen Rauschgifthändler im Jahr 2018 ergaben sich Verdachtsmomente gegen Polizeibeamte des PP München hinsichtlich möglicher Betäubungsmitteldelikte. Daraufhin wurden die weiteren Ermittlungen umgehend an die Internen Ermittler des Landeskriminalamts, wie dies in solchen Fällen aus Neutralitätsgründen üblich ist, abgegeben und unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I durch das LKA weitergeführt.

Aufgrund der aus den umfangreichen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse durchsuchten im Dezember 2018 und Januar 2020, sowie in einem Fall am heutigen 18.02.2020, die LKA-Beamten die Wohnungen und die Arbeitsplätze der Verdächtigen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Verdächtigen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Derzeit ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt gegen insgesamt acht Angehörige des Polizeipräsidiums München, die fünf verschiedenen Dienststellen angehören.

Ihnen werden verschiedene Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Die individuellen Tatbeteiligungen der beschuldigten Beamten sind bislang noch offen und Gegenstand der Ermittlungen.

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