Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Dillingen und Lauingen: Verstöße bei Kontrolle nach dem Feiertagsgesetz

Die Polizeiinspektion Dillingen führte am Aschermittwoch Kontrollen der Einhaltung des Feiertagsgesetz in Gaststätten durch.
Obwohl der Aschermittwoch bereits seit einigen Jahren nicht mehr als freier Arbeitstag in Bayern gilt, so haben doch Gaststätten und Lokale bestimmte Auflagen zu erfüllen, da dieser Tag als sogenannter „Stiller Tag“ eingestuft wird. Daher ist es unter anderem am Aschermittwoch verboten in der Zeit von 02.00 Uhr bis Mitternacht öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen darzubieten. Darunter fällt auch das Betreiben von Glückspielautomaten. Bei Kontrollen von insgesamt vier Gaststätten und Cafés wurde jedoch festgestellt, dass die Automaten betrieben und teilweise auch bespielt wurden. Die Automaten wurden im Beisein der Beamten ausgeschaltet, die Betreiber müssen nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen rechnen.

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