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Heidenheim: Vorfahrt nicht beachtet – 22-jähriger Autofahrer kollidiert mit Pkw

In Heidenheim stießen am gestrigen Dienstag, den 10.03.2020 zwei Fahrzeuge zusammen.
Gegen 10.15 Uhr war ein Polo in der Nördlinger Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Aus der Hechtstraße kam ein Sprinter. Dessen Fahrer fuhr in die Nördlinger Straße. Auf die Vorfahrt des Pkw hatte der 22-Jährige nicht geachtet. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die 23-jährige Lenkerin des VW trug bei dem Unfall leichte Verletzungen davon. Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen den Renault und das Auto. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 20.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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