Landkreis Unterallgäu und Memmingen

Eindämmung der Infektionsgefahr: Hinweis der Polizei

Aktuelle Informationen des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zu Möglichkeiten der Anzeigeerstattung und Erreichbarkeiten der Polizei.

Um Infektionsrisiken zu vermindern bittet die Polizei Schwaben Süd/West alle Bürgerinnen und Bürger, die folgenden Hinweise zu beachten:

Wenn Sie eine der folgenden Straftaten anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Anzeigeerstattung Online:

  • Betrug mittels Online-Auktion
  • Fahrraddiebstahl/Fahrradunterschlagung/Sachbeschädigung an einem Fahrrad
  • Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug/Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug

Die Anzeigeerstattung Online erreichen Sie HIER.

Verhalten beim Besuch bei der Polizei
Wenn Sie eine Polizeiinspektion aufsuchen, folgen Sie bitte den Anweisungen, die Ihnen an der Sprechanlage mitgeteilt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann es zu Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Prüfen Sie bitte auch, ob der Gang zu einer Polizeidienststelle tatsächlich notwendig ist oder ob Sie Ihr Anliegen zunächst ggf. auch telefonisch mitteilen können. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Polizeinotruf 110 ist natürlich nach wie vor rund um die Uhr ohne Einschränkungen erreichbar.

Wenn Sie die 110 wählen und selbst durch das Coronavirus erkrankt sind oder Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatten, bitten wir Sie, diese wichtige Information gleich bei ihrem Anruf mitzuteilen. Informieren Sie bitte auch mögliche Zeugen, andere Personen vor Ort und zusätzlich nochmals die ankommenden Polizeibeamten, damit der Einsatzablauf im Einzelfall an ein erhöhtes Infektionsrisiko angepasst werden kann. Dieser Hinweis gilt natürlich auch beim Notruf 112, wenn Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr benötigen.

Der Schutz der Bevölkerung und eine zuverlässige Einsatzfähigkeit der Polizei haben oberste Priorität!

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