Landkreis Unterallgäu und Memmingen

Corona-Pandemie: Polizei kontrolliert Einhaltung der Allgemeinverfügung

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord und das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West kontrolliert ab sofort in ihren Zuständigkeitsbereichen die Einhaltung der Allgemeinverfügung.

Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen und gleichzeitig eine für jedermann verbindliche Allgemeinverfügung erlassen, die zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Folge haben. Durch diese Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt bzw. eingedämmt werden.

Mit dem heutigen Tag (18.03.2020) ist die Allgemeinverfügung in vollem Umfang in Kraft getreten.

Den Inhalt der Allgemeinverfügung finden sie HIER

Aufgabe der Polizei ist es nun, die Einhaltung aller einschränkenden Verfügungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls durchzusetzen. Die Missachtung dieser Verfügungen stellt im Einzelfall ein Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dar, welches in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Zum Schutz der hier lebenden Menschen kontrolliert die Polizei ab dem 18.03.2020, schwerpunktmäßig die Einhaltung der bayernweit gültigen Allgemeinverfügung.

Die Polizei appellieren an alle Menschen in Schutzbereich, egal ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, sich bei der Einhaltung der Allgemeinverfügung solidarisch zu zeigen. Sowohl die umfangreichen Einschränkungen als auch die notwendigen Kontrollmaßnahmen der Polizei dienen dem Gesundheitsschutz aller Menschen.

Selbstverständlich wird die Polizei trotz der umfangreichen Kontrollmaßnahmen weiterhin für alle Bürger/innen erreichbar bleiben und in Gefahrensituationen schnellstmöglich helfen können.

Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Polizei über den Notruf 110 keine Beratungen oder allgemeinen Auskünfte zu Fragen rund um die Thematik Corona anbietet. Nutzen Sie hierfür das Informationsangebot des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/covid_uebersicht.htm

Bayerns Innenminister Joachim Hermann zur Bekämpfung des Corona-Virus: Konsequente Umsetzung der Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen – Polizeikontrollen weiter verstärken

Zur Eindämmung des Corona-Virus hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine konsequente Durchsetzung der erlassenen Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen angekündigt: „Bereits seit gestern Abend kontrolliert die Bayerische Polizei die Einhaltung der geltenden Regelungen. Die Kontrollen werden im Laufe des heutigen Tages weiter verstärkt sowie intensiviert. Sollten sich Betriebe nicht an die Verbote halten, werden wir deren Schließung konsequent durchsetzen.“

Bereits seit gestern sind landesweit Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Betrieb sämtlicher der Freizeitgestaltung dienenden Einrichtungen untersagt. Ab heute treten zudem die Regelungen für Gastronomiebetriebe sowie für die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels in Kraft. Ziel ist, die schnelle Ausbreitung des Krankheitserregers zeitlich und räumlich zu verlangsamen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat hierzu am 16. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dient. „Versorgungsengpässe sind durch die getroffenen Regelungen nicht zu erwarten. Die Lebensmittelversorgung bleibt aufrechterhalten, auch Arztpraxen, Apotheken und andere Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Drogerien, bleiben geöffnet“, erläutert Herrmann. „Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen starke Einschnitte für die Besitzer von Gastronomiebetrieben und andere von der Schließung betroffene Betriebe bedeuten, so bleibt uns doch keine Wahl. Es gilt die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dem Virus den Nährboden für weitere Ansteckungen entziehen. Nur so können wir irgendwann wieder zu dem gesellschaftlichen Leben zurückkehren, auf das wir in Bayern so stolz sind.“

In der Begründung der Bekanntmachung des StMGP sowie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) heißt es: „Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben.“

Innenminister Herrmann warnt: „Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar.“ Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes können Zuwiderhandlungen sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafe bestraft werden. „Helfen Sie mit! Seien Sie vernünftig und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die erlassenen Verbote halten.“

 

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