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Donauwörth: Polizei eilt zu zwei Familienstreitigkeiten

Die Polizei musste am 24.03.2020 in Donauwörth zu zwei Familienstreitigkeiten eilen. Während in einem Fall ein Messer im Spiel war, wurde bei einem Streit zwischen einem Paar eine Frau geschlagen und gewürgt.

Streit zwischen Paar
In einem Wohnhaus im Stadtgebiet Donauwörth kam es am 24.03.2020, gegen 11.00 Uhr, zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Paar. Der 32-jährige Lebensgefährte beleidigte ersten Erkenntnissen zufolge seine Partnerin, schlug dieser ins Gesicht und würgte sie. Beim Eintreffen der verständigten Polizeistreifen gab der Mann an, dass seine Lebensgefährtin ihn ebenfalls angegriffen und dabei das Gesicht und den Hals zerkratzt hätte. Die Frau wurde nach Organisation einer Betreuungsmöglichkeit für ihre Kleinkinder in die Donau-Ries-Klinik zur Behandlung der erlittenen Verletzungen gebracht. Sie wird die kommenden Tage auf eigenen Wunsch bei Verwandten außerhalb des Landkreises verbringen. Anzeigen gegen den Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung sowie gegen die Frau wegen Körperverletzung waren die Folge.

Heftiger Familienstreit mitgeteilt
Bei der polizeilichen Einsatzzentrale ging am Dienstag, um 11.55 Uhr, die Mitteilung über einen äußerst heftigen Familienstreit bei einer Familie im Donauwörther Härpferpark ein. Da es laut erster Mitteilung auch zu einer Bedrohung mittels Messer gekommen sei, rückten wenige Minuten später neben mehreren Streifen der Donauwörther Inspektion auch zwei Gruppen des Unterstützungskommandos (USK) der Würzburger Bereitschaftspolizei an, die sich zu diesem Zeitpunkt zur Überwachung der CoVID-Allgemeinverfügung im Donauwörther Stadtgebiet aufhielten. Aufgrund der Mitteilungen erfolgte eine Betretung des Gebäudes unter größtmöglicher Sicherung. Im Rahmen der Aufnahme hatte jedoch keiner der Familienangehörigen mehr ein Interesse an polizeilichem Tätigwerden. Einem Beteiligten des häuslichen Streits, der nach wie vor eine äußerst aggressive Stimmung an den Tag legte, wurde ein polizeilicher Platzverweis ausgesprochen. Diesem kam er nach und verließ die Wohnung. Eventuell strafbare Handlungen sind nun Gegenstand der Ermittlungen.

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