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Polizeipräsidium Schwaben Nord: Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden – Kontrollen

Im Zeitraum vom Dienstag, 24.03.2020, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 25.03.2020, 06.00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben knapp 250 polizeiliche Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung sowie der Ausgangsbeschränkung eingesetzt.
Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter. In den 24 Stunden des Berichtzeitraums mussten neben 31 Missachtungen gegen die Ausgangsbeschränkung drei Verstöße gegen der Nichteinhaltung von Betriebsuntersagungen beanstandet werden.

– Am Freitag, 20.03.2020, erhielt die PI Friedberg die Mitteilung, dass in einer Moschee in Friedberg mehrere Personen von einem Imam Islamunterricht erhalten würden. Eine polizeiliche Überprüfung bestätigte den Sachverhalt. Die Einsatzkräfte trafen dort etwa 20 Personen sowie den Imam an. Da allen Anwesenden die Allgemeinverfügung bekannt war, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Am Dienstag, 24.03.2020, trafen Einsatzkräfte der PI Friedberg bei einer weiteren Kontrolle der internatsähnlichen Gemeinderäumlichkeiten erneut auf 13 Besucher, die sich dort in Anwesenheit zweier Gemeindeverantwortlicher sowie des bereits angezeigten Imams aufhielten. Die Polizei musste die Veranstaltung ein zweites Mal einstellen und Strafanzeige erstatten.

In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Besuch von Kirchen und Gotteshäusern grundsätzlich gestattet ist, dort aber keine Gottesdienste bzw. religiöse Veranstaltungen stattfinden dürfen.

– Am 24.03.2020, gegen 09:40 Uhr, bemerkten Polizeibeamte in Dillingen ein geöffnetes Geschäfts, das laut Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichtet ist. Wie sich herausstellte, hatte die in Baden-Württemberg ansässige Geschäftsleitung des Unternehmens die Öffnung der Filiale angewiesen. Die Polizei ordnete die Schließung der Geschäftsräume an und leitete sowohl gegen die Geschäftsleitung als auch die Filialleitung ein Ermittlungsverfahren ein.

– Am 24.03.2020 mussten Polizeibeamte in Gundelfingen die Betriebsuntersagung in einem Laden durchsetzen, der im Rahmen der Allgemeinverfügung lediglich noch zum Betrieb eines Paket-Shops befugt ist. Tatsächlich bot der Betreiber anderweitige Waren aus dem Geschäft zum Verkauf an. Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutz eingeleitet.

Die Fälle zeigen, dass die nordschwäbische Polizei konsequent die Einhaltung der Allgemeinverfügung sowie Ausgangsbeschränkung überwacht und Verstöße entsprechend ahndet. Dies wird auch weiterhin der Fall sein.

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