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Corona: Gesundheitsamt Dillingen und niedergelassene Ärzte im Landkreis arbeiten Hand in Hand

Hand in Hand arbeiten die niedergelassenen Ärzte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

Dies ist die klare Botschaft, die von einem Gespräch ausgeht, das Landrat Leo Schrell in diesen Tagen mit Vertretern der Hausärzte im Landkreis geführt hat und bei dem offensichtliche Irritationen über die Durchführung von sogenannten Abstrichen bei Corona-Verdachtsfällen ausgeräumt wurden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) zwischen begründeten Verdachtsfällen und Atemwegerkrankungen, bei denen außer Covid-19 auch andere Erkrankungen ursächlich sein können, unterscheidet.

Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen und Fieber sind danach häufige Symptome von vielen Atemwegerkrankungen durch Viren oder Bakterien. In der Anfangsphase hatte das RKI in der Orientierungshilfe für Ärzte im Umgang mit diesen Patienten den Mund-Nasenschutz als ausreichend angegeben. Sollte sich in der hausärztlichen Diagnostik der Verdacht auf eine Coronainfektion erhärten und ein Rachenabstrich auf das SARS-CoV-2 Virus erforderlich werden, ist aus Gründen des Personalschutzes allerdings eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich, die u.a. eine FFP-2 Maske erfordert.

Die Situation entwickelt sich unverändert sehr dynamisch. Folglich sind die Gesundheitsämter und die Ärzte in der Krankenversorgung gefordert, sich täglich auf neue Situationen einzustellen, so wie das RKI Anforderungen auch ständig an die Entwicklung anpasst.

Aktuell breitet sich das Virus in der Bevölkerung mehr und mehr aus und viele kranke Menschen suchen Hilfe. Bei der Nummer 116 117 ist die Erreichbarkeit durch die hohe Belastung erschwert. Zudem haben viele Hausärzte nach den Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und von Berufsverbänden die Regelung getroffen, dass Patienten mit Corona-Verdacht nicht ungefiltert und nicht ohne vorherige telefonische Absprache in die Praxis kommen sollen.

Dafür zeigen Landrat Leo Schrell und die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Uta-Maria Kastner, Verständnis. Um auf die erwartete Zunahme an erkrankten Personen und vor allem Personen, die nach den einschlägigen Definitionen des RKI getestet werden sollen, angemessen zu reagieren, hat Landrat Leo Schrell deshalb bereits zu Beginn der Woche die Führungsgruppe Katastrophenschutz angewiesen, zeitnah ein Konzept für die Einrichtung einer lokalen Teststelle im Landkreis zu erarbeiten.

Schrell dankt in diesem Zusammenhang den niedergelassenen Ärzten, die sich im Verlauf des Gesprächs spontan bereit erklärt haben, die Teststation mit Personal adäquat auszustatten und damit das Landratsamt bei der Errichtung und dem Betrieb der Teststelle aktiv zu unterstützen.

Derzeit wird unter Federführung von Wolfgang Piontek (BRK) an dem Konzept mit Nachdruck gearbeitet. Landrat Leo Schrell, Dr. Uta-Maria Kastner und Dr. Alexander Zaune verweisen mit Blick auf die Umsetzung, die im optimalen Fall bereits nächste Woche erfolgen soll, unisono darauf, dass es nach dem Konzept des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege einen klar abgrenzbaren zu testenden Personenkreis gibt.

So müssen sich die Patienten zuvor über die Hausarztpraxen anmelden. Wer einen Test erhalten soll und wer nicht, wird nach wie vor streng nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts ärztlich entschieden werden. Diese Kriterien haben sich seit dem 24.03.2020 geändert. Risikogebiete spielen für die Indikation zur Testung danach keine Rolle mehr. Vielmehr sollen Abstriche bei Verdacht auf schwere Krankheitsverläufe, z.B. eine Lungenentzündung, gemacht werden oder bei Menschen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf gehören oder in der medizinischen und pflegerischen Versorgung arbeiten. Auch Personen, die einen für die Coronaerkrankung typischen Verlauf zeigen, können getestet werden. Dazu gehören neben den Allgemeinsymptomen einer Grippe ein schmerzhaftes Halskratzen, Atemnot bereits bei geringen Anstrengungen, so wie man es zuvor nicht kannte, und neu aufgetretene Geschmacks- und Riechstörungen.

Wer getestet wurde, sollte sich bereits vor Vorliegen des Testergebnisses selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen – falls vorhanden – einen Mund-Nasenschutz tragen.

Betroffene mit nur leichten Symptomen, die keinen Test erhalten oder weder eine Hotline oder einen Hausarzt/eine Hausärztin telefonisch erreichen, sollen sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, eine gute Händehygiene und Husten- und Niesregeln einhalten.

Sollten die Beschwerden zunehmen, sollte zunächst nochmals versucht werden, die bundesweite Rufnummer des kassenärztlichen Notdienstes 116 117 anzurufen. In Notfällen (z.B. Atemnot) sollte der Notruf 112 kontaktiert werden.

 

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