Landkreis Unterallgäu und Memmingen

Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Krise: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zufrieden

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zu Kontrollen anlässlich der Rechtsverordnung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

„Wir ziehen bisher eine positive Bilanz was das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger betrifft. Es werden in Relation zur Anzahl der Kontrollen tatsächlich nur wenige Personen angetroffen, die ohne triftige Gründe unterwegs sind“, so Polizeipräsident Strößner. “Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an den Regelungen der Rechtsverordnung zu orientieren, sich vernünftig und solidarisch zu verhalten.“

Seit 21.03.2020 bis 27.03.2020 (06.00 Uhr) wurden im hiesigen Schutzbereich insgesamt 14.552 stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden 440 Verstöße festgestellt und 292 Anzeigen erstattet.

Die Überprüfung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung ist weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit und im Hinblick auf die Unterbrechung der Infektionsketten des Coronavirus und damit zum Gesundheitsschutz aller notwendig.

Tourengänger „dicht an dicht“
Ein Problem, das sich speziell im Alpenraum abzeichnet, ist die Art und Weise, wie der verbliebene Freiraum für Hobby und Sport an der frischen Luft genutzt wird. So bewegten sich beispielsweise am Riedberger Horn Tourengänger „dicht an dicht“. Polizeipräsident Strößner: „Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jedermann angehalten ist die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die notwendige Distanz von 1,5m (besser 2m) zu wahren.“

Einzelne Gemeinden haben prägnante Ausflugsparkplätze bereits gesperrt, Bergbahnen und die Hütten des Deutschen Alpenvereins sind ohnehin geschlossen.

Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden. Denken Sie bitte an Ihre und die Gesundheit anderer, aber auch an die Risikogruppen wie ältere Menschen oder Vorerkrankte.

Wandern und Bewegung an der frischen Luft bleiben erlaubt, allerdings nur alleine oder mit einer Person aus dem gemeinsamen Haushalt. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie aber bitten, Bewegung an der frischen Luft nur in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen.

Auch das Motorradfahren darf momentan nicht vor dem Hintergrund des Freizeitvergnügens gesehen werden, sondern als reines Transportmittel. Motorradfahrten sind damit wie Autofahren auch nur mit triftigem Grund (Arbeit, Arzt, Einkaufen…) erlaubt.

Derzeit geht es nicht darum, die Rechtsverordnung zu seinem eigenen Vorteil auszulegen, sondern gemeinsame Solidarität im Kampf gegen das Virus zu zeigen. Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung über Landkreisgrenzen hinweg appellieren wir an die Verantwortung jedes Einzelnen, Fahrten zur Ausübung des Freizeitvergnügens zu unterlassen. Diese stehen nämlich dem Bemühen einer Eindämmung des Virus entgegen. Wenn sich mehrere Personen zu Ausflugszielen aufmachen, führt dies dort wiederum zu Gruppenbildung. Die zwingend vorgeschriebene persönliche Distanz kann dann unter Umständen nicht eingehalten werden.

Es geht darum, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems mit aller Wahrscheinlichkeit nach zahlreichen Toten zu verhindern. Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, sind eben diese Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken. Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden. Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers, überzuspringen.

Bei Informationsbedarf können Sie sich hier informieren:

  • Hotline der Bayerischen Staatsregierung für Fragen in Sachen Corona:
    089/122220 (Mo-Do 08.00-18.00 Uhr, Fr 08.00-16.00 Uhr)
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Bürgertelefon für medizinische Fragen und zur Allgemeinverfügung: 09131/ 6808- 5101 (Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa-So 10.00-16.00 Uhr)
  • Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Häufige Fragen im Zusammenhang mit Corona:
    https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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