Landkreis und Stadt Augsburg

Corona-Allgemeinverfügung: Bilanz der Polizei der letzten 48 Stunden in Nordschwaben

Im Zeitraum von Freitag, 27.03.2020, 06.00 Uhr bis Sonntag, 29.03.2020, 06.00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben jeweils knapp über 200 Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt.
Die intensiven Kontrollmaßnahmen laufen flächendeckend unverändert weiter.

An beiden Tagen wurden durch die nordschwäbische Polizei jeweils rund 3500 relevante Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen kontrolliert.

Im Rahmen der Kontrollen wurde am Freitagabend im Landkreis Donau-Ries eine geöffnete Gaststätte festgestellt, in welcher zwei Gäste bedient wurden. Nachdem der Wirt eindringlich belehrt wurde und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde, entfernten sich die Gäste aus dem Lokal, welches umgehend geschlossen wurde.

Am Samstagnachmittag wurden in einer Tankstelle im Landkreis Augsburg drei Personen festgestellt, welche an einem Tresen Kaffee tranken und sich unterhielten, obwohl an dem Stehtisch ein Hinweiszettel angebracht war, der den dortigen Aufenthalt untersagte. Der verantwortliche Tankstellenmitarbeiter, der den Aufenthalt der drei Personen in der Tankstelle gewährte, zeigte sich gegenüber den Polizeibeamten uneinsichtig. Nachdem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde, konnte zudem noch die Tankstellenbetreiberin erreicht werden. Auch sie wurde nochmals eingehend belehrt und zeigte Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.

Ebenso im Landkreis Augsburg konnte am Samstagnachmittag ein noch geöffneter Blumenladen festgestellt werden. Bei Eintreffen der Polizeibeamten entfernten sich zwei Personen – eine davon mit einem Blumentopf in der Hand – zügig vom Geschäft. Der 47-jährige Florist konnte in seinem Laden angetroffen werden und zeigte sich uneinsichtig. Ihm wurde der Betrieb seines Blumenladens untersagt. Eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetzt wurde aufgenommen.

Insgesamt war im Vergleich zu den vorangegangenen Tagen ein erhöhtes Personenaufkommen durch die Einsatzkräfte festzustellen. Insbesondere die regionalen Naherholungsgebiete waren bei dem guten Wetter stark frequentiert. Während sich ein Großteil der Personen vorbildlich an die Vorgaben der vorläufigen Ausgangsbeschränkung hielt und das Verlassen der Wohnung für Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft mit ausreichendem Abstand zu anderen Personen nutzte, mussten jedoch auch einige Verstöße geahndet werden. Mehrfach wurden von der Polizei Personen angetroffen, welche sich an den Flussufern oder den Grünflächen niederließen und sich dort sonnten. Vereinzelt fanden sogar Picknicke statt.

Ebenso müssen nun mehrere Personen mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen, nachdem sie mit Bekannten – welche nicht ihrem eigenen Hausstand angehören – im Vorgarten oder auf dem Balkon grillten. Mehrere solcher gemeinsamer Grillnachmittage mussten durch die Polizei aufgelöst werden.

Während von Freitagmorgen bis Samstagmorgen 48 Verstöße gegen die Verordnung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung geahndet wurden, mussten sich von Samstagmorgen auf Sonntagmorgen schon 125 Personen wegen solch eines Verstoßes verantworten.

Insbesondere im Hinblick auf die vergangenen, sonnigen und warmen Tage, appelliert die nordschwäbische Polizei nochmals an das Verantwortungsbewusstsein aller hier lebenden Menschen, die Allgemeinverfügung sowie die Ausgangsbeschränkung zum Schutz der Gesundheit aller zu beachten.

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