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Bayern: Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw

Zur Sicherstellung der Versorgung rund um die Uhr – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw bis einschließlich 19. April 2020

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute die Aufhebung des ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbots‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Das gilt für alle Güter inklusive von Leerfahrten. „Auch in den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass unsere Geschäfte und Firmen rund um die Uhr bestmöglich mit Waren beliefert werden können“, begründete Herrmann die Verlängerung mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus.

Bei Fahrten in andere Bundesländer an Ausnahmegenemigung denken
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 00.00 bis 22.00 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Soweit bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.

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