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Kreis Neu-Ulm: Viele Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt

Mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz im Landkreis Neu-Ulm stellte die Polizei bei Kontrollen am 02.04.2020 fest.

Raum Weißenhorn
Am Donnerstagnachmittag wurde die Polizeiinspektion Weißenhorn von mehreren Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt. Im Zuge der Kontrollen konnten die Unterstützungskräfte mehrere Verstöße gegen die bayernweite Ausgangsbeschränkung feststellen.

Gegen 15.00 Uhr herrschte an einem im Gewerbegebiet angesiedelten Autowaschpark reges Treiben. Gemäß der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gemäß Konkretisierung des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stellt die Autowäsche im privaten Bereich keinen triftigen Grund dar. Die angetroffenen Autobesitzer wurden diesbezüglich belehrt.

Gegen 15.40 Uhr kontrollierte eine Streife der Bereitschaftspolizei einen Motorradfahrer mit Wohnsitz in Senden. Der junge Fahrer gab an mit dem Motorrad zum Tanken zu fahren. Allerdings war der Tank des Motorrads bis oben hin voll. Der 21-jährige Mann hatte die Beamten wohl nicht die Wahrheit gesagt und konnte auch danach keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung.

Gegen 16.20 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Weißenhorn zwei erwachsene Männer auf einem abgesperrten Kinderspielplatz in der Adolf-Wolf-Straße. Gegen beide Personen wurden bußgeldbewährte Anzeigen erstattet.

Gegen 16.30 Uhr stellte eine Streife der Bereitschaftspolizei zwei fußballspielende Personen auf dem Bolzplatz der Illerberger Straße fest. Da die Benutzung des Platzes, und das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund untersagt sind, wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Raum Vöhringen / Illertissen
Im Verlauf des Donnerstag stellte auch die Polizei Illertissen im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen diverse Verstöße fest. Die Betroffenen müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße wurde am Nachmittag ein 15-Jähriger angetroffen, der einen Freund besucht hatte. Der Jugendliche war hierzu extra aus dem Raum Pfaffenhofen an der Roth nach Illertissen gefahren.

Am Abend konnten dann auf einem Spielplatz im Illertisser Ortsteil Au zwei Jugendliche festgestellt werden, welche dort auf einer Bank Platz genommen hatten. Spielplätze sind derzeit für die Allgemeinheit gesperrt. Die 17- und 18-Jährigen erhielten einen Platzverweis.

Ebenfalls am Abend ging bei der Polizei Illertissen die Mitteilung ein, dass in Vöhringen im Garten eines Anwesens in der Nibelungenstraße mehrere Personen grillen würden. Auch dieses Treffen musste durch die Beamten aufgelöst werden, da die Bewohner des Hauses widerrechtlich Besuch empfangen hatten. Vier Personen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren erhielten eine Anzeige.

Ebenfalls in Vöhringen fiel einem Zeugen in der Ulmer Straße ein Pkw besetzt mit drei jungen Männern auf, welcher dort mehrmals im Kreis fuhr. Die verständigte Polizeistreife konnte den Wagen wenig später kontrollieren. Die Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren hatten keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt im öffentlichen Raum. Sie drehten lediglich eine Spritztour. Auch sie erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und wurden von den Beamten nach Hause geschickt.

Raum Neu-Ulm
Auch die Polizei Neu-Ulm führte in ihrem Dienstbereich verstärkt entsprechende Kontrollen durch. Hierbei wurden einige Verstöße festgestellt und diese mussten zum Teil auch zur Anzeige gebracht werden. Die Betroffenen müssen jetzt mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro rechnen. In diesem Zusammenhang erfolgt nochmal der Hinweis, dass zum Beispiel ein Spazierenfahren mit dem Auto kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist. Auch ein längeres Verweilen auf Parkbänken oder Niederlassen auf einer Wiese ist nicht gestattet.

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