Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Weißenhorn/Senden: Wieder stellte die Polizei Verstöße fest

Die Polizeiinspektion Weißenhorn hatte auch am 02.04. und 03.04.2020 wieder einige Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Ein Mann wurde bereits wiederholt erwischt.

Sicherheitswacht entdeckt Gruppe aus fünf Personen
Am Freitag, 03.04.2020, kurz vor Mitternacht, wurden von der Sicherheitswacht in der Haydnstraße in Senden fünf Personen in einer Garage festgestellt die Shisha rauchten und Monopoly spielten. Alle fünf Personen verstießen somit gegen die Allgemeinverfügung, da sie nicht im gleichen Hausstand wohnen. Sie erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeld.

22-Jähriger wiederholt erwischt
Ebenfalls am Freitag, gegen 23.15 Uhr, konnte eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Weißenhorn in der Kirchensteige in Senden drei Personen auf dem Gehweg feststellen. Als diese die Polizei erblickten rannten sie davon. Nach einem kurzen Sprint von etwa 300 m konnte eine der Personen eingeholt und festgehalten werden. Als Grund der Flucht nannte der 22-Jährige, dass er eine weitere Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung vermeiden wollte, da er bereits schon eine erhalten habe. Ihn erwartet nun eine erneute Anzeige wegen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung, allerding mit einem deutlichen höheren Bußgeld.

Am Freitagabend, gegen 20.45 Uhr, konnten von einer Polizeistreife der Polizeiinspektion Weißenhorn fünf beieinander stehende Personen in einer Hofeinfahrt in der Günzburger Straße in Weißenhorn festgestellt werden. Sie gehören nicht dem gleichen Hausstand an und verstießen somit gegen die Allgemeinverfügung. Sie erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeld.

Zwei Motorradfahrer in Weißenhorn angehalten
In den späten Nachmittagsstunden des Donnerstags, 02.04.2020, fuhren zwei Personen mit einem Motorrad nach Weißenhorn nur um sich eine Getränkedose zu kaufen. Bei den beiden 18-jährigen Personen handelt es sich um Freunde, die nicht zusammen in einem Haushalt wohnen. Gegen beide wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verstoß gegen die Allgemeinverfügung) eingeleitet.

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