Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg: Aktueller Corona-Stand am 10.04.2020 – weitere Infos

Aktuell gibt es im Landkreis 173 Personen, welche auf das Corona-Virus positiv getestet sind. Dies sind im Vergleich zu vorgestern 18 Personen mehr.
Die Verdachtsfälle sind um 4 auf 45 gesunken, die Zahl der Personen, welche sich unter Quarantäne befinden, ist von vorgestern auf heute von 240 auf 246 Personen gestiegen. Genesen sind 59 Personen, welche mit dem Virus infiziert waren.

Weitere mit dem Coronavirus infizierte Person gestorben
Inzwischen sind zwei Todesfälle aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung bekannt, wobei eine erkrankte Person nicht an den Folgen der Viruserkrankung verstarb. Dies sind die Zahlen vom 10.04.2020, um 16.00 Uhr.

Eine Quarantäne kann nur das Gesundheitsamt aufheben!
Dem Bürgertelefon wurde in den letzten Tagen mehrmals mitgeteilt, dass durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) die Quarantäne aufgehoben wurde. Wir möchten klarstellen, dass die Anordnung und die Entlassung aus der Quarantäne ausschließlich durch das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg erfolgen darf.

Angeln und die Ausgangsbeschränkung
Auch zum Thema Angeln häufen sich die Anfragen der Bürger. Es kommt immer wieder die Frage, ob Angler weiterhin ihrer Passion nachgehen dürfen. Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt- ist weiterhin zulässig. Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.

Bei größerer Fahrtstrecke zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge zu entfernt liegenden Flüssen und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Das Angelmagazin hat hierzu auch eine Auflistung zu den eizelnen Bundesländern erstellt – HIER.

Ein anschließendes Campen, Zelten oder gemeinsames Grillen, Essen, etc. ist durch die Allgemeinverfügung ebenfalls verboten und muss daher unterbleiben.

Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Bürgertelefon beantwortet weiter Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Von Montag bis Donnerstag bietet das Bürgertelefon Servicezeiten von 8:00 bis 15:00 Uhr an und am Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 08221/95-718. Nochmals der Hinweis, hier werden nur allgemeine Fragen beantwortet. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 wenden. Die Landkreisverwaltung bittet wegen des zeitweise hohen Anrufauskommens um Verständnis, dass es zu Wartezeiten bzw. zu Leitungsüberlastungen kommen kann.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.