Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg: Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie vom 16.04.2020 und weitere Informationen

Im Landkreis Günzburg gibt es mit Stand vom 16.04.2020, 15.30 Uhr, 203 Personen, welche auf das Corona-Virus positiv getestet sind. Dies sind im Vergleich zu gestern 11 Personen mehr.
Es gibt 36 Verdachtsfälle. Die Zahl der Personen, welche sich unter Quarantäne befinden, ist von gestern auf heute von 345 auf 358 Personen angestiegen. Genesen sind 86 Personen, welche mit dem Virus infiziert waren (Vortag: 81 genesene Personen). Nach wie vor sind zwei Todesfälle aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung bekannt, wobei eine erkrankte Person nicht an den Folgen der Viruserkrankung verstarb.

Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende
Nach § 1 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ziff. 5 der neuen Einreise-Quarantäneverordnung vom 09.04.2020 sind Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg, aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Reiserückkehrer sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt im Landratsamt Günzburg zu kontaktieren. Dies gilt auch beim Auftreten von Krankheitssymptomen. In diesen 14 Tagen unterliegen diese Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt im Landratsamt Günzburg. Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die Quarantäne mündlich am Telefon angeordnet und aufgehoben wird. Es gilt die allgemeine Einreiseverordnung des bayerischen Staatsministeriums als Nachweis. Diese Verordnung gilt bis auf weiteres vom 10.04.-19.04.2020.

„Corona-Hotline“ der Staatsregierung – Einheitliche Anlaufstelle
Die vom Ministerrat beschlossene „Corona-Hotline“ der Staatsregierung für Bürgerinnen und Bürger ist freigeschalten. Sie ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter 089/122220, der Telefonnummer von „BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung“, erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich, auch an den Feiertagen, beantwortet werden. Die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.

Bürgertelefon beantwortet Fragen zur Corona-Pandemie
Von Montag bis Donnerstag bietet das Bürgertelefon Servicezeiten von 08.00 bis 15.00 Uhr an und am Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 08221/95-718.

Nochmals der Hinweis, hier werden nur allgemeine Fragen beantwortet. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin beziehungsweise zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene an ihre Hausarztpraxis oder die Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 wenden. Die Landkreisverwaltung bittet wegen des zeitweise hohen Anrufauskommens um Verständnis, dass es zu Wartezeiten bzw. zu Leitungsüberlastungen kommen kann.

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