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Bürgernetzverein Günzburg informiert zum „digitalen Erbe“

Der ursprüngliche Auftrag des Bürgernetzverein Günzburg, Bürgerinnen und Bürger an die digitale Welt heranzuführen, hat sich in Richtung sicherer Umgang mit der digitalen Technik weiterentwickelt. Zunehmend taucht auch die Frage auf was passiert, wenn die Mitgliedschaft durch Tod erlischt. Wem gehören meine Daten? Welche Zugriffsmöglichkeiten und vor allem welche Rechte haben Hinterbliebene, um an die Daten zu kommen?

Nach wie vor vertrauen rund 260 Mitglieder auf die Dienste des Bürgernetzvereins Günzburg. Aufgrund der weitgehenden noch vorherrschenden Kontaktsperren kann die turnusgemäße Mitgliederversammlung derzeit leider nicht stattfinden. So tagte jüngst der Vorstand virtuell per Videokonferenz und erarbeitete Hilfestellungen zum „digitalen Erbe“.

Vieles Private und Geschäftliche wird per E-Mail abgewickelt. Deshalb empfiehlt der Bürgernetzverein, durch eine Vollmacht berechtigte Hinterbliebene mit Kennwörtern und Zugangssdaten zu betrauen. Um Zugriffe auf Postfächer zu gewähren, sind die im Erbfall üblichen Nachweise erforderlich. Sollte ein Mitglied für Angehörige unter seinem Namen ebenfalls Postfächer eingerichtet haben, erlöschen auch diese. Der Zugriff für einen begrenzten Zeitraum bleibt jedoch gewährleistet, so der Vorstand des Bürgernetzvereins.

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