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Leipheim/Günzburg: Strafverfahren gegen zwei Lkw-Fahrer nach Kontrollen an der A8

Die Polizei unterzog am 20.05.2020 und am 21.05.2020 bei Leipheim und bei Günzburg zwei Lastwagenfahrer einer Verkehrskontrolle.

Am 21.05.2020, in den Nachmittagsstunden, kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm an der Anschlussstelle Günzburg einen Lkw mit deutscher Zulassung. Der Lenker, ein 30-jähriger Tscheche, konnte keine Führerschein vorweisen. Eine Recherche ergab, dass dem Mann die deutsche Fahrerlaubnis bereits vor längerem entzogen worden war und er auch nicht im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis ist. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

Bereits am Mittwoch, 20.05.2020, in den späten Nachmittagsstunden hatten die Zivilfahnder auf der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn A8 bei Leipheim einen Kleintransporter mit Anhänger und deutscher Zulassung kontrolliert. Der Fahrer, ein 34-jähriger türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz im benachbarten Baden-Württemberg, konnte zwar eine türkische, aber nicht die erforderliche deutsche Fahrerlaubnis der Klasse BE vorweisen. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers. Der Fahrer muss ebenfalls mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

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