Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Kontrolle einer Gaststätte hat für den Wirt teure Folgen

Am Sonntag, den 24.05.2020, um 20.40 Uhr, führte eine Streife der Polizeiinspektion Neu-Ulm eine Gaststättenkontrolle bei einem Lokal in der Schwabenstraße durch.
Auffällig war, dass sich trotz vorgeschriebener Schließung um 20.00 Uhr noch mehrere Gäste im Außenbereich des Lokales aufhielten. Der 49-jährige Wirt wurde aufgefordert, seine Gäste nach Hause zu schicken. Als die Streife nach 30 Minuten eine Überprüfung vornahm, wurde festgestellt, dass der Wirt weiterhin mehrere Gäste im Inneren des Lokales bewirtete. Das Lokal wurde nach mehrfacher Aufforderung vom Wirt geschlossen. Er wurde wegen dem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Nach dem Bußgeldkatalog in Bayern sieht der Wirt nun einem Bußgeld von 5000 Euro entgegen.

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