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Augsburg: Ermittlungen nach tödlicher Auseinandersetzung abgeschlossen

Abschluss der Ermittlungen zur tödlich endenden Auseinandersetzung am Königsplatz, am 06.12.2019, mit Anklageerhebung gegen drei Beteiligte und Einstellungen gegen vier Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei zur Tatzeit Jugendliche und einen Heranwachsenden Anklage zum Landgericht Augsburg -Jugendkammer- erhoben.

Allen drei Angeschuldigten wird gefährliche Körperverletzung, dem 17-jährigen Angeschuldigten darüber hinaus Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Am 06.12.2019 waren die in diesem Verfahren Beschuldigten als siebenköpfigen Gruppe in der Innenstadt unterwegs. Der 17-jährige Angeschuldigte ist dringend verdächtig, am späten Abend am Königsplatz dem 49-jährigen Geschädigten, nach einem Wortwechsel mit einem Freund aus der Gruppe, der in einer Schubserei endete, unvermittelt einen so gezielten und wuchtigen Faustschlag versetzt zu haben, dass dieser an Ort und Stelle an einer massiven Einblutung ins Gehirn verstarb. (wir berichteten)

Allen drei Angeschuldigten (jetzt 17, 18 und 20 Jahre alt) wird vorgeworfen, nach einer unmittelbar nach diesem Geschehen folgenden Schubserei zwischen dem 50-jährigen Begleiter des Getöteten und einem weiteren 19-jährigen Heranwachsenden aus der Gruppe, den Geschädigten derart geschlagen und getreten zu haben, dass dieser unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt.

Bei einem weiteren, an dieser zweiten körperlichen Auseinandersetzungen beteiligten 19-jährigen Heranwachsenden wurde von einer Anklageerhebung abgesehen, nachdem ihm eine Beteiligung an der Körperverletzung mit Todesfolge nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte, ihm nur eine einfache vorsätzliche Körperverletzung bzw. Nötigung zur Last liegt und es im Hinblick auf den Vollzug von knapp 3-monatiger Untersuchungshaft und dem erklärten Verzicht auf Entschädigung hierfür, keiner weiteren erzieherischen Einwirkung nach dem Jugendgerichtsgesetz bedarf.

Gegen die weiteren drei Gruppenmitglieder, die nicht aktiv an den Tatgeschehen teilgenommen haben, wurde das Verfahren eingestellt, da ihnen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass, wie für eine psychische Beihilfe erforderlich, innerhalb der Gruppe bzw. unter einzelnen Gruppenmitgliedern eine Vereinbarung bzw. eine derartige enge Verbundenheit bestand, die dazu führt, dass auch massive Gewalttätigkeiten von den Gruppenmitgliedern von Anfang an unterstützt, gebilligt und mitgetragen werden.

Das Strafgesetzbuch sieht für Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von drei Jahren bis fünfzehn Jahren vor.

Für gefährliche Körperverletzung, die hier im Hinblick auf eine gemeinschaftliche Begehung angenommen wird, beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zu zehn Jahren.

Für Jugendliche und Heranwachsende (soweit sie nicht einem Erwachsenen gleich zu stellen sind) ermöglicht das Jugendgerichtsgesetz als Rechtsfolgen die Erteilung von Erziehungsmaßregeln, die Verhängung von Zuchtmitteln ( z.B. Jugendarrest) oder die Verhängung von Jugendstrafe (von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, bei Körperverletzung mit Todesfolge bis zu 10 Jahren).

Der 17-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Haftbefehle gegen die weiteren Gruppenmitglieder wurden bereits im März 2020 aufgehoben.

Das Landgericht hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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