Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Kreis Neu-Ulm: Mehrere berauschte Fahrzeugführer festgestellt

Die Polizei stellte bei Verkehrskontrollen im Kreis Neu-Ulm mehrere berauschte Fahrzeugführer fest, die teilweise noch Marihuana zuhause hatten.

Berauschte Fahrerin in Senden
Am Donnerstagnachmittag, gegen 16.00 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Weißenhorn ein Fahrzeug. Die Fahrzeugführerin stand augenscheinlich unter Drogeneinfluss, ein wenig später durchgeführter Drogenschnelltest mit positivem Ergebnis erhärtete den Verdacht der Beamten. Die Weiterfahrt wurde beendet und es folgte eine Blutentnahme bei der 31-jährigen Fahrerin. Diese hatte in ihrer Wohnung noch eine geringe Menge Marihuana sowie Betäubungsmittelutensilien, welche sichergestellt wurden. Gegen die Frau wird nun wegen eines strafbaren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Fahrt unter Drogeneinfluss ermittelt.

Autofahrer versucht beim Drogentest zu tricksen
Nur kurze Zeit später, gegen 19.00 Uhr wurde ein 26-jähriger Pkw-Führer mit drogentypischen Auffälligkeiten festgestellt. Bei dem anschließenden Drogenschnelltest versuchte der Mann den Test mittels eines mitgeführten Präparats zu manipulieren, was die Beamten jedoch feststellten. Schlussendlich gestand der Fahrer, dass er kurze Zeit vor der Kontrolle, aber auch am Vortag, mehrere Joints konsumiert habe. Der ordnungsgemäß durchgeführte Schnelltest erbrachte ein positives Ergebnis, worauf eine Blutentnahme folgte. Das Auto musste der Mann vor Ort stehen lassen. In seiner Wohnung bewahrte er noch eine geringe Menge Marihuana auf, welche die Beamten sicherstellten. Gegen den 26-jährigen wird, wie im Fall zuvor, ebenfalls wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie der Fahrt unter Drogeneinfluss ermittelt.

Unter Drogeneinfluss auf schneller Fahrt bei Neu-Ulm
Aufgrund auffällig hoher Geschwindigkeit kontrollierte die OED-Streife vergangene Nacht, am 18.06.2020, gegen 00.30 Uhr auf der Bundesstraße 10 einen Pkw, welcher in Richtung Neu-Ulm fuhr, bzw. raste. Bei der anschließenden Überprüfung fiel auf, dass der Fahrer, ein 29-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis, erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, was eine Blutprobe zur Folge hatte. Der Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden – dieser befindet sich bereits wegen ähnlicher Delikte „in amtlicher Verwahrung“

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