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Corona hat aus Auswirkungen auf die Schulabschlussfeiern

Derzeit finden in vielen Schulen die letzten Prüfungen der Abschlussklassen statt. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd-West informiert zu den Schulabschlussfeiern im Zeichen von Corona.

Den Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt nehmen die Schüler alljährlich zum Anlass, Ihren Schulabschluss an öffentlichen Orten wie Baggerseen oder Flussufern gebührend zu feiern.
Dies passierte stets unorganisiert, teilweise zogen diese Feiern in der Vergangenheit auch Publikum außerhalb der Schulfamilie an.

Vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes sind Feiern und Grillen im öffentlichen Raum derzeit noch nicht gestattet. Zum einen, weil bei einer Zusammenkunft von vielen beliebigen Menschen etwaige Infektionsketten nicht nachvollzogen werden können. Zum anderen, weil fortschreitender Alkoholkonsum enthemmt und die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Personen oftmals auch nicht mehr eingehalten werden.

In Zusammenhang mit Schulabschlussfeiern kam es von Dienstag, 23.06.2020, auf Mittwoch, 24.06.2020, zu zwei Polizeieinsätzen.

Am Nachmittag informierte ein Spaziergänger die Polizei Kempten über eine größere Gruppe feiernder Personen am Südufer des Öschlesee bei Sulzberg. Vor Ort wurden circa 150 Heranwachsende angetroffen, die gemeinsam ihre letzte Abschlussprüfung feiern wollten. Die Polizeibeamten klärten die Heranwachsenden über die Regelungslage auf, woraufhin diese sich einsichtig zeigten und die Örtlichkeit auch wieder verließen.

In den Nachtstunden zum Mittwoch wurde eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Mindelheim zum Baggersee nach Attenhausen gerufen. Dort stellten die Beamten eine Schulabschlussfeier mit circa 150 bis 200 Personen fest. Unter den Feiernden war es zuvor bereits zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen. Wegen bereits fortgeschrittenen Alkoholkonsums war die Grundstimmung auf dieser Party deutlich aggressiver. Deshalb mussten mehrere Streifenbesatzungen zur Örtlichkeit beordert werden. Letztendlich konnte die Feier aufgelöst werden.

Als die Polizeibeamten zu einem der Dienstfahrzeuge zurückkehrten, stellten sie fest, dass das vordere Kennzeichen abgerissen und entfernt und das hintere beschädigt worden war.

Der Tatverdächtige – ein 18-jähriger Mann aus Memmingen – konnte in unmittelbarer Tatortnähe angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Auf die Spur des jungen Mannes kamen die Polizeibeamten durch ein Handyvideo, das ihnen von einem anderen Teilnehmer der Veranstaltung zugesandt wurde; auf diesem ist der Tatverdächtige mit den Kennzeichenschild zu erkennen. Die Schadenshöhe am Polizeifahrzeug wird auf circa 200 Euro beziffert, das entwendete vordere Kennzeichen konnte noch nicht aufgefunden werden.

Darf ich auf öffentlichen Plätzen grillen bzw. feiern?
Grundsätzlich ist ein gemeinsamer Aufenthalt im Öffentlichen Raum nach wie vor nur gestattet

  • Mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern so-wie Angehörigen eines weiteren Hausstands, ODER
  • In Gruppen von bis zu 10 Personen.

Dies trifft aber nicht auf Abschlusspartys zu. Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen nicht gestattet.

Können organisierte Schulabschlussfeiern abgehalten werden?
Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind mit bis zu 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.

Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb statt, sind die allgemeinen Voraussetzungen für gastronomische Betriebe zu beachten.

Kontrolliert die Polizei?
Die Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West überprüfen weiterhin besonnen und mit viel Fingerspitzengefühl die noch geltenden Regeln zum Infekti-onsschutz. Die Polizei appelliert an alle Schülerinnen und Schüler, sich im Kampf gegen das Virus solidarisch zu zeigen und keine unorganisierten Schulabschlussfeiern im öffentlichen Raum abzuhalten. Feiern ist möglich, aber nur im organisierten Rahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten.

Momentan gilt es, neue virale Hotspots unbedingt zu verhindern.

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