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Erneute Durchsuchungen nach Kinder- und Jugendpornografischen Dateien

Am heutigen Mittwochmorgen, 12.08.2020 führte die Kripo Neu-Ulm zum wiederholten Mal eine Durchsuchungsaktion mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei mit dem Ziel der Beschlagnahme von Kinder- und Jugendpornografischen Dateien durch.

Die Durchsuchungen fanden in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm und Illertissen statt. Die Einsatzkräfte vollzogen dabei insgesamt fünf Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschlüsse. Die Staatsanwaltschaft Memmingen führt gegen alle Beschuldigten Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie. Die Polizeibeamten beschlagnahmten insgesamt fünf Mobiltelefone, ein Tablet, ein Computer und diverse andere Datenträger.

Es handelt sich hierbei um einzelne Strafverfahren, zwischen welchen kein Tatzusammenhang besteht. Falls sich Kinder- oder Jugendpornografisches Bildmaterial auf den beschlagnahmten Gegenständen befinden, folgt in der Regel die Einziehung der Geräte im Strafverfahren.

Teilweise haben die Beschuldigten die inkriminierten Dateien aus diversen Sozialen Netzwerken nur empfangen. Auch das automatisierte Herunterladen solchen Bildmaterials auf die Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!

Es ist den Strafverfolgungsbehörden auf verschiedenen Wegen möglich, das Hochladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos ins Internet oder das Herunterladen dieser Dateien aus dem Internet zu verfolgen. In diesen Fällen müssen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die zuständigen Staatsanwaltschaften beantragen in der Regel Durchsuchungsbeschlüsse. Wenn dann im Rahmen einer Durchsuchung ein PC, ein Tablet, ein Smartphone oder andere digitale Datenträger mit entsprechenden Dateien festgestellt werden, dann werden diese beschlagnahmt. Solche Datenträger unterliegen in der Regel der Einziehung. Die Betroffenen bekommen die Geräte nach Abschluss des Verfahrens also nicht mehr zurück.

Weiterhin vollzogen die Beamten der Kripo Neu-Ulm am heutigen Morgen mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei sowie Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Ulm zwei Durchsuchungsbeschlüsse wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei einem 20-Jährigen wurden geringe Mengen Betäubungsmittel, ein Mobiltelefon sowie Bargeld beschlagnahmt. Ein 21-Jähriger wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Memmingen verhaftet und am heutigen Vormittag der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht vorgeführt. Auch bei diesem wurden im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung geringe Mengen Betäubungsmittel sowie ein Mobiltelefon beschlagnahmt.

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