Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Für sich und drei Freunde Pool bestellt und nicht erhalten

Ein 33-jähriger Mann erschien bei der Polizeiinspektion Krumbach und erstatte Anzeige, da er Opfer eines Warenbetruges geworden war.
Über ein Verkaufsportal im Internet fand er ein Angebot für einen Aufstellpool. Da es sich um ein günstiges Angebot handelte, schlossen sich noch Personen aus dem Freundeskreis des Geschädigten an. Letztendlich überwies der 33-Jährige im Voraus einen Betrag von 1.500 Euro für vier Pools an den vermeintlichen Verkäufer. Die Lieferung der Ware erfolgte jedoch nicht und der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar. Außerdem erhielt der Geschädigte die Auskunft, dass das Konto des Verkäufers vom Provider gesperrt wurde.

Die Polizei rät:

  • Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse).
  • Seriöse Verkäufer bieten meist auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
  • Bei einem außergewöhnlich günstigen Angebot sollten Sie nicht schnell kaufen, sondern hellhörig werden

Sollten Sie bereits Opfer geworden sein:

Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank und versuchen Sie das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang zudem schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie Unterlagen wie z.B. eine Kaufbestätigung mit, oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anzeigenerstattung.

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