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Schulbeginn: Verkehrsaktionstage der Polizei – Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer

Zum Schulbeginn müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer besonders achtsam sein, teilt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mit.

Grundsätzlich gilt für Autofahrer, in schulnahen Bereichen erhöht wachsam zu sein. Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße nicht so gut sichtbar wie Erwachsene. Gerade wenn Sie zwischen geparkten Pkw auf die Straße laufen, sind sie erst spät wahrnehmbar.

Das Verhalten von Kindern ist oft nicht vorhersehbar. Insbesondere dann, wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind. Gerade die Schulanfänger sind mit dem Straßenverkehr noch nicht so vertraut.

Auch im Bereich von Schulbushaltestellen ist erhöhte Achtsamkeit gefragt. Es gilt, nur mit Schrittgeschwindigkeit an Schulbussen mit eingeschalteter Warnblickanlage vorbeizufahren. Das gilt auch außerorts und auch für den Gegenverkehr, wenn die Fahrbahnen nicht baulich getrennt sind.

Jugendverkehrsschule – Schulwegtraining – Fahrradausbildung
Einen wichtigen Beitrag zur präventiven Verkehrssicherheitsarbeit leisten die Polizeibeamtinnen und -beamten der Jugendverkehrsschule.

Die speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und die Verkehrssachbearbeiter der örtlichen Dienststellen trainieren jedes Jahr zu Schulbeginn mit den Schulanfängern, wie sie sich auf Ihrem Schulweg verhalten sollen. Hierbei werden den Kindern anschaulich die Gefahren des Straßenverkehrs nahegebracht. Im Schuljahr 2018/2019 wurden von den Verkehrserziehern 8.187 Kinder trainiert. Damit hat die Anzahl der beim Schulwegtraining erfassten Kinder im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr um +175 deutlich zugenommen (2017/2018: 8.012 Kinder).

Bauliche Maßnahmen – Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizeidienststellen prüfen regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden, durch welche Maßnahmen das Schulumfeld im jeweiligen Einzelfall sicherer gestaltet werden kann. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die Vermeidung von Sichtbehinderungen durch Bepflanzung, Sichtbarkeit von Zebrastreifen, Schaffung ausreichender Sichtdreiecke an Querungen durch Halteverbote und die Ausarbeitung von Schulwegplänen.

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