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Covid-19: Kapazitäten im Testzentrum im Kreis Dillingen werden ausgebaut

Die Kapazitäten im Testzentrum im Landkreis Dillingen sollen mit Unterstützung der niedergelassenen Ärzte ausgebaut werden.

Bereits zum 24. August 2020 ist das Testzentrum im Landkreis Dillingen im Gebäude des ehemaligen Gesundheitsamtes in der Weberstraße in Dillingen in Betrieb gegangen. Mit Unterstützung der Bundeswehr konnte der Landkreis damit als einer der ersten Landkreise in Bayern den erst wenige Tage zuvor am 10. August vom Ministerrat gefassten Beschluss, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein „Bayerisches Testzentrum“ einzurichten, umsetzen.

Allerdings musste der zu testende Personenkreis wegen der beschränkten personellen Ressourcen zunächst auf Reihentestungen für das Personal von Kitas, für Lehrkräfte und Schulpersonal sowie für Saisonarbeitskräfte im Gemüseanbau beschränkt werden, zumal die symptomatischen Personen vorrangig von den niedergelassenen Hausärzten betreut und getestet werden.

Nach den Vereinbarungen des Gesundheitsministeriums mit der kassenärztlichen Vereinigung und den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sollten die Schulen nach Möglichkeit direkt mit Vertragsärzten Testungen für Lehrkräfte und Schulpersonal organisieren und anbieten. Diese Testungen sollten nur subsidiär vom Testzentrum des Landratsamtes durchgeführt werden.

Danach wurden im Testzentrum in der Weberstraße in den letzten drei Wochen insgesamt 190 Mitarbeiter*innen von 18 Kindergärten und  166 Lehrkräfte von 14 Schulen getestet. Dabei wurde lediglich eine Person, die nicht im Landkreis Dillingen wohnt, positiv getestet.

Um das Konzept der Bayerischen Staatsregierung, dessen Ziel ist, zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot zur Verfügung zu stellen, effektiv umsetzen zu können, müssen die vorhandenen Testkapazitäten ausgebaut werden. Vor allem sollen sich im Testzentrum alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns testen lassen können, soweit dies nicht durch den jeweiligen Hausarzt erfolgt.

Zur nachhaltigen Umsetzung des Testkonzepts bedarf es nach Ansicht von Landrat Leo Schrell auch weiterhin der bewährten Kooperation und Zusammenarbeit mit den niedergelassen Haus- und Fachärzten. Schrell lud deshalb vor wenigen Tagen den von der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zum „Ärztlichen Koordinator für den Landkreis Dillingen“ bestellten Facharzt für Allgemeinmedizin, Dr. Alexander Zaune, sowie weitere Vertreter der Ärzteschaft im Landkreis zum Abstimmungsgespräch ein.

Der Landrat nutzte das Gespräch, um sich nochmals ausdrücklich für den beispielgebenden ehrenamtlichen Einsatz der Ärzte sowie deren medizinischen Fachangestellten beim Betrieb der Teststation, die zu Beginn der Pandemie temporär in Lauingen eingerichtet war, zu bedanken. Dr. Zaune gehört der lokalen Koordinierungsgruppe „Corona-Pandemie“ des Landratsamtes an und wird dort bei Bedarf die Belange der ambulanten ärztlichen Versorgung einbringen. Zudem ist es seine Aufgabe, die Unterstützung der Ärzteschaft bei den umzusetzenden Maßnahmen sicher zu stellen und zu koordinieren.

Dabei betonen die Niedergelassenen und Dr.Zaune, dass nach Entwicklung der Lage die Fragen einer Test-Priorisierung auf symptomatische Patienten, medizinisches Personal, Risikopatienten, Gemeinschaftseinrichtungen, amtsärztliche Indikationen statt ungezielter anlassloser Testes medizinisch beantwortet werden sollten. Für die Schulen haben die bayrischen Kinder- und Hausärzte dazu bereits ein 3-Stufen-Modell nach lokaler Krankheitsinzidenz entwickelt.

Unabhängig davon werden in Absprache mit der Ärzteschaft im Landkreis neben den weiterhin erforderlichen Reihentestungen im Testzentrum in der Weberstr. 14 in Dillingen ab sofort auch freiwillige Testungen für Privatpersonen angeboten. Das Testangebot gilt für jegliche Reiserückkehrer und für alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns, die sich aufgrund einer vermeintlichen Risikosituation oder aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften testen lassen möchten. Zur Terminvereinbarung im Testzentrum wurde eine Koordinationsstelle eingerichtet, die während der Geschäftszeiten des Landratsamtes nach telefonischer Anmeldung (Telefon 09071/51-516) die Zuteilung der Termine übernimmt. Die Öffnungszeiten des Testzentrums sind aktuell Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Ab dem 18. Oktober 2020 ist zudem geplant, die Abstrichstelle werktags von 15.00 Uhr bis 18:00 Uhr kassenärztlich zu besetzen.

Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de bereit gestellt.

So muss vor dem Termin der freiwilligen Testung eine Registrierung auf der Internetseite bei dem beauftragten Labor Eurofins stattfinden: https://covidtestbayern.sampletracker.eu

Alternativ dazu kann auch der nachfolgende Barcode gescannt werden, mit dem man dann direkt auf die Internetseite gelangt:

SCAN ME QR-Code Kreis DLG
QR-Code zum Scannen für die Registrierung für eine Registeireung zu einem Corona-Test im Testzentrum im Kreis Dillingen.

Nach erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert. Diesen erhält die zu testende Person per E-Mail. Dieser Code kann mit der Screenshot-Funktion als Bild auf dem Smartphone gespeichert oder ausgedruckt zum Testtermin mitgebracht werden. Die Testung erfolgt dann im Testzentrum in der Weberstraße 14, 89407 Dillingen an dem vereinbarten Termin. Parkplätze stehen dort leider nicht zur Verfügung. Die Testpersonen können die Parkplätze am Colleg oder in der Kardinal-von-Waldburg-Straße nutzen.

Zur Testung an der Teststrecke sind unbedingt folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Email-Bestätigung vom Labor Eurofins mit QR-Code (auf dem Smartphone oder als Papierausdruck)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Abstrichentnahme (falls keine Begleitung erfolgt z.B. bei Mitfahrt)

Personen mit verdächtigen oder behandlungsbedürftigen Infektsymptomen müssen hausärztlich abgeklärt werden und sollten im Verdachtsfall von CoViD-19 nach telefonischer Voranmeldung in der Hausarztpraxis einen Abstrich erhalten.

Für amtlich durch das Gesundheitsamt festgestellte enge Kontaktpersonen unter Quarantäne (Kategorie I) legt das Gesundheitsamt die Abstrichtermine fest.

Auch hinsichtlich der Organisation von Reihentestungen sollten sich die jeweiligen Einrichtungsleitungen bzw. Träger (Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen und Kitas) mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Diese Reihentestungen können vor Ort durch beauftragte niedergelassene Vertragsärztinnen und- ärzte oder im Testzentrum durchgeführt werden.

 

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