Zu schnell mit Radlader ohne ausreichenden Führerschein
Auf der Strecke zwischen Eppishausen und Mörgen fiel am Morgen des 02.10.2020 einer Streife der Polizeiinspektion Mindelheim ein fahrender Radlader auf.
Dieser fuhr deutlich schneller als die aufgebrachte Beschriftung von 20 km/h zuließ. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der 21-jährige Fahrer keine hierfür erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen. Die vorgelegte Fahrerlaubnis ist nur für selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h ausreichend. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis erwartet den jungen Mann nun zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch gegen den Inhaber des Lohnunternehmens, der Halter des Radladers ist, wird wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.