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Konzept zur Bearbeitung von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte

Konzept zur effizienten und priorisierten Bearbeitung von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte – Staatsanwaltschaft Kempten und Polizeipräsidium Schwaben Süd/West gehen gemeinsamen Weg

Die Fallzahlen zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ sind besorgniserregend. Mit einem Konzept zur effizienten und priorisierten Bearbeitung von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte gehen beide Behörden einen gemeinsamen Weg.

Anzahl der Delikte ansteigend
Über 600 Fälle im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums mit nahezu 350 Dienstausfalltagen – die Übergriffe auf Polizeibeamte, Rettungsdienst und Feuerwehren steigen trotz einer Strafverschärfung im Jahr 2017 nach wie vor an.

Leitender Kriminaldirektor Michael Haber: „Die steigenden Fallzahlen sind für uns ein Anlass zum Handeln. Erhebliche Übergriffe gegen Einsatzkräfte werden bei der Polizei beschleunigt bearbeitet. Ein frühzeitiger Kontakt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft dienen einem hohen Qualitätsniveau der Ermittlungen und gleichzeitig der schnellen Weiterleitung.“

Um der Problematik entgegenzuwirken, wurde vor etwa einem Jahr das neue gemeinsame Konzept eingeführt.

Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten in beiden Behörden jeweils zu bündeln und für eine straffe Abwicklung der Ermittlungsverfahren zu sorgen.

Dabei wird nicht jedes Delikt gesondert verfolgt, sondern es werden gezielt die Fälle aufgegriffen, in denen erhebliche Übergriffe auf Einsatzkräfte stattfanden, beispielsweise bei gemeinschaftlichem Handeln mehrerer Tatverdächtiger oder erheblichen Verletzungen von Einsatzkräften.

So soll mit den Möglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft für den effektiven Ablauf des Strafverfahrens gesorgt werden, um die Taten rasch an das Gericht weiterzuleiten.

Erste Verfahren sind zwischenzeitlich abgeschlossen und das neue Verfahren hat sich bewährt. Lag die Bearbeitungszeit bei der Polizei vorher durchschnittlich noch bei 12 Wochen, so werden die meisten Fälle nun binnen 14 Tagen an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch dort sorgt die Übernahme durch spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für eine erhebliche Beschleunigung der Dauer, da noch ausstehende Ermittlungen in Absprache mit der Polizei zügig eingeleitet werden.

Bei den Verfahren werden Täter nicht benachteiligt oder Geschädigte bevorzugt. Erfahrene Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte sind mit den erforderlichen Kompetenzen und dem nötigen zeitlichen Freiraum ausgestattet, um die Ermittlungen schnell zu Ende zu führen.

Leitende Oberstaatsanwältin Petra Strohbach: „Gewalt gegen Hilfeleistende ist ein wichtiges Thema, das uns bewegt. Mit zügigen Ermittlungen und einer konsequenten Bestrafung möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, dass sich die Situation entspannt. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar, die Strafe muss auf dem Fuße folgen.“

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