GesundheitLandkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichtenTOP-Nachrichten

Landkreis Dillingen a.d.Donau überschreitet Warnwert von 35

Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat den Corona-Warnwert von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am 21.10.2020 überschritten.

Heute Vormittag wurden dem Gesundheitsamt Dillingen mehrere labordiagnostisch bestätigte Fälle einer COVID-19-Erkrankung gemeldet, die dazu geführt haben, dass der 7-Tages-Inzidenz-Wert für den Landkreis Dillingen Stand 11.00 Uhr auf 35,21 gestiegen ist.

Somit gelten ab dem Folgetag (22.10.2020, 00.00 Uhr) die nachfolgenden verbindlichen Beschränkungen aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und zwar solange bis der Corona-Warnwert sechs volle Tage unterschritten wird:

  1. Es besteht Maskenpflicht auf folgenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen
  • Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark und Bahnhofsgelände
  • Lauingen: Marktplatz, Platz vor der Stadthalle und Bahnhofsgelände
  • Wertingen: Marktplatz
  • Gundelfingen: Prof.-Bamann-Straße und Schnellepark
  • Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofsgelände

sowie auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

  1. Ab der fünften Jahrgangsstufe der weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch am Platz.
  2. Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.
  3. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch für die Gastronomie.
  4. Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
  5. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  6. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt.
  7. Der Konsum von Alkohol ist auf den unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt.
  8. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (mit Ausnahme der Einnahme des Essens) und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Bezüglich der Kindertagesstätten gilt, entsprechend dem aktuellen Stufenplan des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, dass in Einrichtungen, die offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, wieder feste Gruppen gebildet werden, die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und der Besuch von Kindern bei nur leichten Krankheitssymptomen weiterhin möglich bleibt.

Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird, so Landrat Leo Schrell, vom Gesundheitsamt weiterhin intensiv verfolgt, um dann, je nach Verlauf, über zusätzliche Maßnahmen oder die Aufhebung der Anordnung zu entscheiden. In diesem Zusammenhang appelliert der Landrat an alle Landkreisbürger, die neuen Beschränkungen einzuhalten, damit ein weiterer Anstieg der Fallzahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau und damit noch restriktivere Eingriffe, entsprechend der „Corona-Ampel“ der Bayerischen Staatsregierung, vermieden werden können. Gleichzeitig bittet der Landrat die Bevölkerung, vor allem auch bei privaten Feiern und Veranstaltungen strikt auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln zu achten und dabei die notwendige Disziplin walten zu lassen. „So kann jeder Einzelne von uns einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Anstieg der Fallzahlen im Landkreis zu begrenzen und damit einen lokalen Lockdown zu verhindern“, betont Schrell.

Die Allgemeinverfügung ist HIER einzusehen.

 

 

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.