Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg: Warnwert 50 überschritten – Corona-Ampel ab 23.10.2020 auf ROT

Im Landkreis Günzburg wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Ab dem 23.10.2020 gilt dann die Ampel ROT. Keine Maskenpflicht für Grundschulen.

Der Landkreis Günzburg wird morgen, am Donnerstag den 22.10.2020, nach den Feststellungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage überschreiten. Dies bedeutet, dass der Landkreis Günzburg nach der bayerischen Corona-Ampel ab Freitag, den 23.10.2020, in die Stufe „rot“ wechselt. Der Landkreis übermittelt mit Stand heute einen Inzidenzwert von 63,77 auf 100.000 Einwohner. Heute sind 20 positive Coronafälle im Landkreis registriert worden.

Der Grund, warum die Ampel erst am Freitag auf rot geht ist der, erst mit der Meldung der Zahlen des Landratsamtes Günzburg an das Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt dieses den Wert offiziell fest und damit gelten diese Zahlen auch rechtsverbindlich. Einen Tag später gelten dann die entsprechenden Maßnahmen.

Die Überschreitung der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bedeutet zunächst, dass die Möglichkeit sich im privaten Bereich weiter uneingeschränkt zu treffen, weiter eingeschränkt wird. Maßgeblich hierfür ist die aktuell geltende Infektionsschutzverordnung des Freistaats Bayern.

Keine strengeren Regeln im Kindergarten

Das Überschreiten der 50er-Inzidenz wirkt sich nicht auf die Kindergärten aus. Für Kindergärten gilt das gesonderte Hygienekonzept des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieses Konzeptes, dass unabhängig vom Überschreiten der bayerischen Corona-Ampel ist, befand sich der Landkreis Günzburg mit Erreichen der Inzidenz von 35 in Stufe zwei. Diese Stufe zwei wird im Landkreis Günzburg nun auch mit dem Überschreiten der 50er Inzidenz beibehalten.

Dies bedeutet, dass weiterhin Gruppen getrennt werden müssen, jedoch was Öffnungszeiten anbelangt, keine Einschränkungen erforderlich sind. Gleichzeitig sind Erzieherinnen und Erzieher gehalten, Masken zu tragen. Hier besteht jedoch gerade aus Gründen der Kommunikation die Möglichkeit, auch transparente Masken zu verwenden, sodass weiterhin die Mimik durch die Kinder wahrgenommen werden kann. Entsprechende Masken wurden durch das LGL auch anerkannt.

Grundschulen

Ab einem Inzidenzwert ab 50 auf 100.000 Einwohner sieht die aktuelle Bayerische Infektionsschutzverordnung im Bereich der Grundschulen zwingend das Tragen einer Maske auch im Unterricht vor. Der Landkreis bleibt jedoch bei Stufe 2 des Rahmenhygieneplans für Schulen. Das heißt konkret: Auch mit dem Überschreiten der Inzidenz von 50 schreibt der Landkreis während des Unterrichts ausdrücklich keine Maskenpflicht für Grundschüler vor. Es ist also kein Grundschulkind verpflichtet, im Unterricht eine Maske zu tragen. Da der Landkreis jedoch den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten will, bittet er die Schülerinnen und Schüler darum, auch im Unterricht freiwillig die Maske zu tragen. Dies hilft, das Infektionsgeschehen zu verringern. Das sollte, so der Landkreis, ein gemeinsames gesellschaftliches Interesse sein.

Wie bereits kommuniziert, können Schüler, die im Unterricht eine Maske getragen haben und aufgrund eines positiv auf Corona getesteten Mitschülers zur „Kontaktperson 1“ werden, in der Regel nach einer Woche statt nach 14 Tagen aus der Quarantäne entlassen werden. Wichtig: Die Quarantäne dauert regelhaft 14 Tage. Das Landratsamt versucht jedoch, die Quarantänezeit für Schüler möglichst zu verkürzen. Ob dies möglich ist, richtet sich im Einzelfall auch danach, ob ein Schüler während des Unterrichts Maske getragen hat und weitere Kriterien mehr.

Ziel des Landkreises ist es, Schulen und Kindergärten soweit wie möglich offen zu halten. Aus diesem Grund wird der Landkreis allen Lehrkräften in den kommenden Tagen ein Set an FFP2 Masken zur Verfügung stellen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Lehrerinnen und Lehrer trotz des Kontaktes zu infizierten Schülern nicht als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft werden und damit in Quarantäne gehen müssen, sondern weiterhin am Unterrichtsgeschehen teilhaben können. Dies wird auch im Bereich der Kindergärten gelten.

UPDATE vom 22.10.2020:
Kreis Günzburg erlässt Allgemeinverfügung zum 23.10.2020

 

 

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