Landkreis Günzburg

Nun auch der Kreis Neu-Ulm: Corona-Ampel ab 23.10.2020 auf rot

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Neu-Ulm am heutigen 22.10.2020 bei 53,7. Keine Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen.

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 53,7 (Quelle Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Robert Koch-Institut) hat der Landkreis Neu-Ulm heute den Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit tritt ab morgen, 23.10.2020, die Warnstufe Rot in Kraft.

Das heißt, dass ab morgen, 23.10.2020, zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen folgende weitere Maßnahmen gelten:

  • Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen.
  • Private Feiern sind mit maximal 5 Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt.
  • Sperrstunde ab 22.00 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22.00 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22.00 Uhr.

Eine Maskenpflicht für Grundschulen auch am Platz während des Unterrichts wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler in einer festen Klasse unterrichtet werden. Dasselbe gilt für feste Gruppen, die schulische Ganztagesangebote oder eine Mittagsbetreuung besuchen. Das Landratsamt Neu-Ulm erlässt hierzu eine Allgemeinverfügung, die ab morgen, 23.10.2020, in Kraft tritt. Hintergrund ist, dass das Infektionsgeschehen bis jetzt auf keinen größeren Ausbruch zurückzuführen ist, der in Zusammenhang mit einer Grundschule steht. „Seit Beginn des Schuljahres wurden in neun Klassen an sechs Grundschulen bestätigte Fälle gemeldet“, erläutert Landrat Thorsten Freudenberger. „Dabei kam es kaum zu Folgeinfektionen innerhalb der Klasse. Eine intensive Abwägung hat ergeben, dass wir bei insgesamt 316 Klassen und 6.502 Grundschülerinnen und -schülern daher eine Maskenpflicht derzeit nicht für angemessen halten. Das aktuelle Infektionsgeschehen wird mit Blick auf diese Regelung täglich sorgfältig beobachtet. Im Bedarfsfall werden wir umgehend reagieren und lokal oder landkreisweit Maßnahmen treffen. Dabei ist es uns wichtig, stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Einschränkungen für einzelne, besonders für Kinder, so gering wie möglich zu halten.“

Abgesehen von den genannten Änderungen bleiben die bereits bestehenden Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gültig. Das gilt auch für die Änderungen, die in Kraft getreten sind, als der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat:

  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Die Warnstufe Rot ist so lange gültig, bis der Landkreis Neu-Ulm das letzte Mal mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums genannt wird. Dafür muss die 7-Tage-Inzidenz sowohl laut den Werten des Robert Koch-Instituts als auch des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mindestens sechs Tage unter dem Wert von 50 geblieben sein. Ab dem Folgetag der letzten Nennung gelten dann wieder die Regelungen der Stufe Gelb (7-Tage-Inzidenz über 35).

Angesichts der steigenden Infektionszahlen bittet Landrat Thorsten Freudenberger um Vorsicht, Geduld und Verständnis: „Corona ist eine außerordentliche Belastungsprobe – für unseren Landkreis, aber vor allem für uns alle ganz persönlich. Unabhängig davon, wie man zu Corona allgemein oder zu einzelnen Maßnahmen steht, bitte ich dringend darum, die mögliche Überlastung der Gesundheitsämter endlich stärker in den Blick zu nehmen. Die Gesundheitsämter arbeiten am absoluten Limit. Bei stark steigenden Infektionszahlen wird es unmöglich, alle Infizierten sowie deren Kontaktpersonen zu identifizieren und isolieren. Aber nur so lassen sich Infektionsketten wirksam unterbrechen. Klappt dies nicht mehr, führt dies zu einer unkontrollierten Virusausbreitung mit unabsehbaren Folgen. Daher setzen wir weiterhin auf die Disziplin und Vernunft, die viele Menschen in vorbildlicher Weise zeigen. Alle können mit Abstand, Mundschutz und Hygiene einen ganz persönlichen Beitrag leisten, um Schlimmeres zu vermeiden. Darum bitten wir!“

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/

Fragen und Antworten zur Corona-Ampel im Landkreis Neu-Ulm
https://landkreis.neu-ulm.de/de/coronaampel.html

Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

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