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Kreis Neu-Ulm: Ab 30.10.2020 Warnstufe Dunkelrot

Weil der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, gilt für den Landkreis ab morgen, 30.10.2020, die Warnstufe Dunkelrot. Diese Maßnahmen gelten noch bis einschließlich Sonntag, 1. November.
Ab Montag, 2. November, treten die Maßnahmen in Kraft, welche die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28. Oktober gefasst haben.

Gültige Maßnahmen im Landkreis Neu-Ulm vom 30.10. bis einschließlich 01. November 2020

  • Es wird eine Sperrstunde um 21 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstellen etc. kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Veranstaltungen aller Art werden auf maximal 50 Personen begrenzt, dies gilt z. B. für
    – Vereinssitzungen
    – Parteisitzungen
    – Sportveranstaltungen (Zuschauer): Die bisherige Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm für bundesweite Sportveranstaltungen verliert mit  dem morgigen Tag ihre Gültigkeit
    – Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
    – kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten
    – KinosAusnahmen:
    – Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
    – Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen

Eine Maskenpflicht für Grundschulen auch am Platz während des Unterrichts wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeführt.

Abgesehen von den oben genannten Änderungen zur Sperrstunde und der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 50 Personen bei Veranstaltungen bleiben auch bis einschließlich 01. November 2020 die bereits aktuellen Verschärfungen gültig, die mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50 in Kraft getreten waren. Das heißt:

  • Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen
  • Private Feiern sind mit maximal 5 Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Pandemie weitere Maßnahmen erlassen, die ab dem 2. November in Kraft treten. Die Maßnahmen gelten für den Monat November (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-28-oktober-2020-1805248)

Zahlen zum Coronavirus im Landkreis Neu-Ulm

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Neu-Ulm liegt bei 118,15. Insgesamt sind 1220 bestätigte Fälle gemeldet (plus 58 im Vergleich zum Vortag). (Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit/LGL). Von den bestätigten Fällen sind 944 bereits wieder aus der Quarantäne entlassen, 26 Personen sind verstorben.

Ab heute veröffentlichen wir zudem einmal in der Woche auch die Zahlen der bestätigten Fälle in den einzelnen Kommunen. Die Veröffentlichung soll in Zukunft immer mittwochs erfolgen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, egal, wo sie im Landkreis wohnen oder unterwegs sind, sich an die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht zu halten. Bitte werden Sie nicht unvorsichtiger, wenn z. B. in einer bestimmten Kommune kaum bestätigte Fälle aufgetreten sind – gerade auch mit Blick darauf, dass viele Menschen keine oder kaum Symptome zeigen, die sich mit dem Virus angesteckt haben und dadurch gar nicht wissen, dass sie das Virus in sich tragen.

Im Illertal-Gymnasium Vöhringen wurde eine Lehrkraft als bestätigter Fall gemeldet. Deshalb wurden fünf ganze Klassen sowie zwei Teilgruppen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne geschickt. Ebenfalls am Illertal-Gymnasium in Vöhringen wurde in einer weiteren Klasse ein Schüler als bestätigter Fall gemeldet. Ein Zusammenhang mit dem oben genannten Indexfall liegt hier wahrscheinlich aber nicht vor. Als Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden die gesamte Schulklasse sowie zwei Teilgruppen aus anderen Klassen in Quarantäne geschickt. Ab morgen, 30. Oktober 2020, findet deshalb am Illertal-Gymnasium Distanzunterricht statt.

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