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Schwellwert 100 am 30.10.2020 im Kreis Dillingen überschritten

Es war zu erwarten, nun ist die Corona-Ampel auch im Landkreis Dillingen am 30.10.2020 überschritten worden. Maßnahmen treten am 31.10.2020 in Kraft.

Wegen Überschreitung des Schwellenwertes von 100 gelten im Landkreis Dillingen verschärfte Verhaltensregeln und Maßnahmen

Als einer der letzten Landkreise in Schwaben hat auch der Landkreis Dillingen a.d.Donau den Corona-Schwellenwert von 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Konkret ist der Landkreis am 30.10.2020 mit einem Inzidenzwert von 106,67 in den dunkelroten Bereich der aktuellen Corona-Ampel gerutscht.

Dadurch gelten unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Dillingen noch heute auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter den Landkreisen, die den Warnwert von 100 überschritten haben, gelistet wird, ab dem Samstag, 31.10.2020, folgende weitere Beschränkungen aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  • Der Teilnehmerkreis oder die Besucherzahl von sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Vereins-, Parteisitzungen, Tagungen, Kongressen, Messen, kulturellen Veranstaltungen ist auf höchsten 50 Personen beschränkt (Ausnahmen gelten für Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Das Alkoholkonsumverbot auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen gilt von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

    Dies gilt für:

  • Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxispark, Bahnhofgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße
  • Lauingen: Marktplatz einschließlich der angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofsgelände sowie der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße
  • Gundelfingen: Prof.-Bahmann-Straße, Schnellepark, Bahnhofgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz
  • Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofgelände
  • Wertingen: Marktplatz

Darüber hinaus gelten weiterhin wie bisher folgende Beschränkungen:

  • Es besteht Maskenpflicht auf den vorstehend genannten stark frequentierten Straßen und Plätzen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt z.B. auch in der Gastronomie.
  • Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  • Es besteht Maskenpflicht für die Schüler aller Jahrgangsstufen auch am Platz.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle, Flure, Kantinen und Eingänge von öffentlichen Gebäuden, in Arbeitsstätten sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.

Auf hundertprozentige Zustimmung stößt bei Schrell die Position der Bayerischen Staatsregierung, trotz starker Beschränkungen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenzulassen. „Damit wird in hohem Maße auf die Lebenssituation von Familien und Kindern Rücksicht genommen“, betont Schrell. Um dies zu gewährleisten, gilt für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis weiterhin Stufe 2 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes, d.h. der Regelbetrieb findet wie bisher statt. Zudem gilt für die Schulen die Maskenpflicht für Lehrer und Schüler aller Jahrgangsstufen unverändert weiter, sodass der Präsenzunterricht dort grundsätzlich möglich ist.

Die aktuelle Lage mit täglich im zweistelligen Bereich steigenden Fallzahlen zeige nach Ansicht des Landrats in aller Schärfe die Dramatik der zweiten Infektionswelle auf. Deshalb begrüßt der Landrat das entschiedene Handeln der Bayerischen Staatsregierung, die am gestrigen Donnerstag im Kampf gegen Corona ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen hat, das zum 2. November 2020 in Kraft treten soll. Dabei hofft Schrell, dass die Maßnahmen rasch greifen und das Ziel, die Kontakte und damit die Fallzahlen entscheidend zu reduzieren, erreicht werden könne.

„Dies wird letztlich nur dann effektiv gelingen, wenn jeder Einzelne bereit ist, die Abstandsregeln einzuhalten, auf Hygiene zu achten, dort wo vorgeschrieben und notwendig Maske zu tragen und im Übrigen die empfohlenen und verfügten Maßnahmen beachtet und beherzigt“, richtet Schrell eine eindringliche Bitte an die Bevölkerung. Nur ein verantwortungsvolles und solidarisches Handeln aller kann nach Ansicht des Landrats eine zweite große Pandemiewelle verhindern, die aus humanen Gründen eine absolute Katastrophe und für die Wirtschaft nicht mehr zu verkraften wäre.

Sorgen bereiten dem Landrat die zunehmenden Fälle an klinischen Patienten. So gibt es in Bayern bereits einzelne Kliniken, die bei der intensivmedizinischen Betreuung an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Corona-Ampel-Sport Dunkelrot
Die Corona-Ampel im Landkreis Neu-Ulm ist nur sehr knapp unter dem Wert 100.

 

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