Landkreis und Stadt Augsburg

Kreis Augsburg: Falscher Polizist erbeutet fünfstelligen Betrag

Eine Mitte 50-Jährige aus Thierhaupten erhielt in den Abendstunden des vergangenen Sonntages, am 08.11.2020, einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten.
Im Verlauf des mehrere Stunden dauernden Telefonats überzeugte der unbekannte Anrufer die eingeschüchterte Frau, dass ein Einbrecher mit ihren Kontaktdaten festgenommen worden sei. Der Unbekannte erklärte der Geschädigten, dass somit ihr Geld zu Hause nicht mehr sicher sei. Die Polizei werde das Geld jedoch abholen und bis zum Abschluss der Ermittlungen sicher verwahren.

Tatsächlich erfolgte am 09.11.2020, gegen 04.30 Uhr, die Abholung eines fünfstelligen Bargeldbetrages durch einen unbekannten Mittäter am Wohnanwesen der Frau. Erst Stunden danach kamen bei der Geschädigten Zweifel am beschriebenen Sachverhalt auf und sie verständigte die Polizei.

Wie in diesen Fällen üblich übernahm die für Organisierte Kriminalität zuständige Kriminalpolizeiinspektion – KPI (Z) Schwaben Nord – die weiteren Ermittlungen. Hinweise, insbesondere zu auffälligen Fahrzeugen im Ortsbereich Thierhaupten, nimmt die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-3810 entgegen.

Vergleichbarer Fall in Wertingen
Zu einem weiteren vergleichbaren Fall kam es am 10.11.2020 in Wertingen. Hier verwickelten zwei unbekannte Anrufer eine 71-jährige Frau über viele Stunden hinweg in ein Telefonat und vermittelten dieser ein Gefährdungsszenario. Durch den angeblich bevorstehenden Einbruch eingeschüchtert, hielt die Geschädigte einen vierstelligen Bargeldbetrag sowie wertvolle Münzen für die angekündigte polizeiliche Sicherung in ihrer Wohnung bereit. Zu einer Übergabe des Geldes kam es glücklicherweise nicht, da die Unbekannten aus bislang unbekannten Gründen nicht zur vereinbarten Abholung kamen. Nachdem die Frau vergebens auf die Geldübergabe gewartet hatte, rief sie bei der Polizei an und wollte sich zum weiteren Vorgehen informieren. Erst hierdurch erhielt die Polizei Kenntnis von der Betrugshandlung.

Im Zusammenhang mit dem Phänomen „Falscher Polizist / Falsche Amtsperson“ rät die Polizei:

  • Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Wertsachen, um zu ermitteln
  • Die Polizei ruft nicht unter der Notrufnummer 110 bei Ihnen an
  • Die Polizei bittet Sie nicht, Ihr Erspartes von der Bank oder Sparkasse zu holen.
  • Zeigen Sie niemandem Ihre Wertsachen
  • Geben Sie, auch telefonisch, keine Auskunft über Ihr Vermögen, zu persönlichen Daten oder zu Ihren Wohnverhältnissen
  • Übergeben Sie an Unbekannte kein Bargeld oder Wertgegenstände an der Haustüre
  • Beenden Sie das Gespräch und wählen Sie selbst den Polizeinotruf unter 110

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