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Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10.11.2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Das Hauptzollamt Augsburg beteiligte sich mit insgesamt 64 Beschäftigten an der bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Im Allgäu wurden vier albanische Staatsbürger bei Ausübung einer Arbeit in der Recyclingwirtschaft angetroffen, obwohl sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren. Sie verfügten somit weder über einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis. Gegen die vier Personen wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet und eine Sicherheit für Strafe und Kosten erhoben. Die zuständige Ausländerbehörde ordnete zwischenzeitlich die Ausweisung an. Darüber hinaus wurden im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg 13 Verstöße nach dem Mindestlohngesetz festgestellt. In 22 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich.

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