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Leipheim/A8: Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz bei Buskontrolle festgestellt

Am 02.12.2020, gegen 18.00 Uhr, kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm an der Tank- und Rastanlage Leipheim der A 8 einen Fernreisebus mit kosovarischer Zulassung.
Bei der Überprüfung der Fahrgäste wurden insgesamt 10 Insassen festgestellt, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatten.

Sechs der Beschuldigten, darunter vier Nordmazedonier im Alter von 21, 25, 30 und 55 Jahren sowie zwei Albaner im Alter von 23 und 42 Jahren hatten hierbei gegen das Kurzaufenthaltsrecht verstoßen. Im Rahmen dieses sogenannten Touristenprivilegs hätten sich die Drittstaatenangehörigen nach ihrer Einreise nur maximal 90 Tage im Inland bzw. im Schengenbereich aufhalten dürfen. Tatsächlich hatten diese Fahrgäste aber die Dauer des zulässigen Aufenthalts von 6 bis zu über 200 Tagen überschritten. Bei zwei Nordmazedoniern im Alter von 33 und 38 Jahren wurde aufgrund der Passstempelungen festgestellt, dass diese ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist waren. Bei der Überprüfung einer 42-jährigen Kosovarin und ihres 16järigen Sohnes konnte festgestellt werden, dass deren vorliegende Aufenthaltserlaubnis bereits einen Tag vor der Kontrolle abgelaufen war. Insgesamt wurden 10 Strafverfahren eingeleitet sowie nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gegen sieben Beschuldigte Sicherheitsleistungen mit unterschiedlichen Beträgen im jeweils dreistelligen Bereich erhoben.

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