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Erste bundesweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht

Die Polizei führt am 07.12.2020 eine erste deutschlandweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht durch.

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens kommt dem vorschriftsmäßigen Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nach wie vor eine große Bedeutung zu.

Im Rahmen dieser deutschlandweiten Schwerpunktaktion werden auch im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am 07.12.2020, im Zeitraum von 07.00 bis 22.00 Uhr, verstärkt Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. Die Kontrollen werden neben dem öffentlichen Personennahverkehr zudem stark frequentierte Plätze, sowie Bereiche mit aufgrund aktueller Inzidenzwerten bestehender Maskenpflicht umfassen. Mit einer Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetz muss rechnen, wer keine Maske trägt. Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen sieht hierbei ein Bußgeld von bis zu 250 Euro vor.

Die geltenden Regeln der BayIfSMV, insbesondere die Maskentrageverpflichtung innerhalb des ÖPNV, dürften mittlerweile den meisten Menschen hinlänglich bekannt sein.

Entsprechend eng ist der Ermessensspielraum der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten bei Verstößen. Insbesondere wenn gegen die Maskentragepflicht verstoßen und gleichzeitig der Mindestabstand zu anderen Menschen nicht gewahrt wird.

Bei der letzten gemeinsamen Kontrollaktion am 23.10.2020 wurden im Schutzbereich des PP Schwaben Süd-West insgesamt knapp 300 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

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