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Mehrere Fälle von überschrittenem Touristenprivileg

Die Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm führte im Bereich der Autobahnanschlussstelle Leipheim, auf der Autobahn 8, mehrere Verkehrskontrollen am 03.12.2020 durch.

Zivilfahnder kontrollierten in den Nachmittagsstunden einen Fernreisebus mit serbischer Zulassung. Bei der Überprüfung einer 49-jährigen Serbin wurde festgestellt, dass diese die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland um über 200 Tage überschritten hatte. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätte sich die Beschuldigte im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.

In den späten Nachmittagsstunden wurde ein weiterer Fernreisebus mit serbischer Zulassung angehalten. Bei der Überprüfung der Fahrgäste wurde festgestellt, dass zwei Serben die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatten. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts ist der Aufenthalt im Inland ohne ein Visum im Zeitraum eines halben Jahres auf maximal 90 Tage begrenzt. Ein 46-jähriger Serbe hatte sich über 200 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen diesen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich erhoben. Ein 41-jähriger Serbe hatte sich 41 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen diesen Beschuldigten wurde ebenfalls eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.

In der Nacht wurde dann ein Kleintransporter mit deutscher Zulassung an kontrolliert. Bei der Überprüfung der Fahrzeuginsassen wurde festgestellt, dass zwei moldauische Mitfahrer die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatten. Ein 41-jähriger Moldauer hatte sich über 150 Tage und ein 45-jähriger Moldauer hatte sich über 60 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen die Beschuldigten wurde jeweils eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.

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