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48 Jähriger in Heidenheim mit Messer getötet

Nach einer tätlichen Auseinandersetzung erliegt ein 48 Jähriger an seinen Stichverletzungen durch ein Messer – Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl wegen Totschlags.
Am Montag, 02.06.2014, teilte ein Mann der Polizei mit, dass sich in einer Wohnung in der Innenstadt von Heidenheim eine tote Person befinden würde. Polizeibeamte fanden anschließend in dieser Wohnung einen 48-jährigen toten Mann mit Stichverletzungen. Nach den ersten Ermittlungen hatten sich am Wochenende der Hinweisgeber, der Verstorbene und der Beschuldigte in der Wohnung aufgehalten und erhebliche Mengen alkoholischer Getränke konsumiert. Hierbei kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Verstorbene mit einem Messer verletzt und getötet wurde. Ein dringender Tatverdacht richtet sich gegen einen 46 Jahre alten Mann.

Obduktion und Haftbefehl beantragt und vollzogen
Um die genaue Todesursache festzustellen, veranlasste die Staatsanwaltschaft Ellwangen/Jagst eine Obduktion des Tatopfers durch Rechtsmediziner der Universität Ulm. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags beantragt. Der Ermittlungsrichter ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Ellwangen dauern an.

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