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Schüler verursachen aus Langeweile 100.000 Euro Wasserschaden in Schule in Neu-Ulm

Drei Schüler drehen aus Langeweile mehrere Wasserhähne einer Schule in Neu-Ulm auf und richten so einen erheblichen Schaden an.
Eine böse Überraschung erlebten Lehrkräfte und Schüler eine Grundschule am 10.10.2014. Als in der Früh die Klassenzimmer aufgesperrt wurden, musste ein massiver Wasserschaden in einem Zimmer im dritten Stock sowie darunter liegenden Räumlichkeiten festgestellt werden. Nachdem recht schnell feststand, dass die schadensträchtige Überschwemmung keine Folge von einem technischen Defekt sondern einer vorsätzlichen Handlung war, übernahm die Polizeiinspektion Neu-Ulm die Ermittlungen.

Nach Befragungen rückten drei Schüler in den Focus der Ermittler
Hierfür wurden alle Schüler der 7. – 10. Jahrgangsstufe der an das Grundschulgebäude angrenzenden Mittelschule befragt. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich schnell Hinweise auf drei Schüler. Die beiden 14-Jährigen und ein 13-Jähriger räumten schließlich die Tat ein.

Erst randaliert, dann Wasserhähne aufgedreht
Das Trio hatte sich am Nachmittag des 09.10.2014 getroffen und war dann aus Langeweile in das zu diesem Zeitpunkt noch offene Schulgebäude gegangen. Nachdem es zunächst zu Vandalismus in einem Zimmer im 3. Obergeschoss gekommen war, wurden in einem Waschbecken die Abläufe verstopft und das Wasser aufgedreht. Letzteres wiederhole sich in einer Mädchentoilette im Keller. Anschließend verließen die drei die Schule. Während der Hausmeister das auslaufende Wasser im Keller noch am Spätnachmittag bemerkt hatte, blieben den Handlungen im dritten Stock unbemerkt. Aufgrund des über viele Stunden laufenden Wassers kam es zu massiven Schäden, unter anderem auch an den abgehängten Decken und den Wänden. Die Feuerwehr kam zu Einsatz um das Wasser aufzusaugen.

Erheblicher Sachschaden – Jugendamt wird informiert
Der Schaden wird derzeit auf rund 100.000 Euro geschätzt. Da zwei der Schüler bereits strafmündig sind, sehen dieser jetzt einer Anzeige entgegen. Bei allen Dreien wird das Jugendamt von dem Vorfall verständigt. Auf die Kinder bzw. deren Eltern kommen zudem die zivilrechtlichen Forderungen zu.

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